In der Nacht zum Dienstag gab es eine verspätete Landung nach 23 Uhr. Verspätete Starts nach 23 Uhr gab es nicht. In der Nacht zum Mittwoch gab es zwei Verspätungslandungen nach 23 Uhr sowie zwei Vermessungsflüge der DFS, verspätete Starts gab es nicht.
Grundsätzlich gilt am Frankfurter Flughafen zum Schutz der Nachtruhe ein Nachtflugverbot für Flüge zwischen 23 und 5 Uhr, wobei in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zwischen 23 und 0 Uhr möglich sind, sowie besonders strenge Regelungen beim Umgang mit Flügen insbesondere ab 0 Uhr. Sie werden von der örtlichen Luftaufsicht des Hessischen Verkehrsministeriums und der Fluglärmschutzbeauftragten überwacht.
Geltende Nachflugverbot angepasst
Diese Regeln sehen vor, dass verspätete Landungen bis 0 Uhr zulässig sind, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt. Bei Starts sind ebenfalls bis 0 Uhr Ausnahmen möglich, wenn der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluglinie liegt; verspätete Starts bedürfen überdies immer einer Einzelgenehmigung. Diese Ausnahmemöglichkeiten gelten bis Mitternacht.
Anlässlich der NATO-Übung „Air Defender“ wurde das geltende Nachtflugverbot für die Übungstage (12. bis 16. Juni sowie 19. bis 22. Juni) bisher so angepasst: Für den Fall, dass sich während der NATO-Übung eine entsprechende Verspätungssituation aufbaut, hat das Hessische Verkehrsministerium ausnahmsweise erlaubt, die regulär nur bis 23 Uhr geöffnete Landebahn Nordwest noch bis Mitternacht zu nutzen, um auf diese Weise etwaige Verspätungen bis 0 Uhr möglichst aufzulösen. Ebenso kann sich das Geschehen auf die Nutzungsintensität spezifischer An- und Abflugverfahren zu und vom Flughafen Frankfurt auswirken.
Die ersten beiden Nächte haben deutlich gemacht, dass sich Verspätungen nach 23 Uhr wegen der NATO-Übung bisher in Grenzen gehalten haben und die bisher getroffenen Regelungen ausreichend sind. Selbstverständlich wird die Situation weiterhin kontinuierlich beobachtet.