Autostau

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ortsumgehung für Usingen im Planfeststellungsverfahren

Weniger Lärm- und Abgasbelastung

Im Hochtaunuskreis führen die B 456 und B 275 als überregionale Straßenverbindung strahlenförmig auf das Stadtgebiet von Usingen zu. Das führt mitten in der Stadt zu einem sehr hohen Durchfahrtsverkehrsanteil von rund 60 Prozent sowie einem Schwerverkehrsanteil von rund 6 Prozent. Mit einer Ortsumgehung soll dies künftig vermieden werden. Verkehrsminister Kaweh Mansoori und Bürgermeister der Stadt Usingen, Steffen Wernard, haben sich vergangene Woche zum aktuellen Sachstand ausgetauscht.

„Mit der Umgehungsstraße wird die Verkehrssituation in Usingen deutlich entlastet. Durch die erhöhte Verkehrssicherheit, abnehmender Lärm- und Abgasbelastung sowie einer dann möglichen umweltfreundlichen städtischen Gestaltung führt dies zu einer erhöhten Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt“, betonte Minister Mansoori. „Die Planung der Ortsumgehung wird daher seitens Hessen Mobil mit unverminderter Dringlichkeit weiter vorangebracht.“

„Für die Menschen und die Innenstadt in Usingen ist die Umgehungsstraße unverzichtbar. Es wäre eine enorme Entlastung für die Menschen und wir könnten in der Innenstadt eine bedeutende Verkehrsberuhigung erreichen“, so Bürgermeister Steffen Wernard abschließend.

Aktueller Sachstand

Das Projekt „B 275 OU Usingen“ befindet sich gegenwärtig in der Phase der Baurechtschaffung (Planfeststellungsverfahren). Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen etwa 250 Einwendungen werden derzeit bei Hessen Mobil bearbeitet und erwidert. Hessen Mobil geht davon aus, dass die Erwiderungsbearbeitung bis Sommer 2025 abgeschlossen ist und anschließend der Anhörungsbehörde übergeben werden kann.

Mit dem Ziel, ein bestandskräftiges Baurecht zu erlangen, ist aktuell eine Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung auf das Prognosejahr 2035 zwingend erforderlich.

Basierend auf den Ergebnissen der durchzuführenden Verkehrszählungen sind u.a. der Lärmschutz und die Betrachtung treibhausgasrelevanter Emissionen neu zu bewerten. Dies kann zur Folge haben, dass weitere Fachbeiträge aktualisiert werden müssen. Aufgrund dieser für die Baurechtschaffung erforderlichen Aktualisierungen wird voraussichtlich eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erforderlich. Hessen Mobil geht davon aus, dass ein Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich Ende 2026 erlassen werden kann.