Auszubildender lernt wie man eine Metallstange durchschneidet

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Nachfrage nach Aufstiegsprämie wächst

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Immer mehr hessische Fachkräfte nutzen die Aufstiegsprämie zur beruflichen Fortbildung: 2020 und 2021 beantragten jeweils rund 3.000 Männer und Frauen aus Handwerk, Industrie, Handel, Landwirtschaft oder Rechtspflege die Unterstützung, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag mitteilte. Das waren jeweils gut 5 Prozent mehr als im Vor-Pandemiejahr 2019. „Der Elan zur Weiterbildung ist sehr erfreulich, denn vielen Branchen fehlt es an Fachkräften, und dieser Mangel bremst die wirtschaftliche Dynamik“, erklärte der Minister. Die Prämie beträgt 1.000 Euro.

„Mit der Aufstiegsprämie, die es in Hessen seit 2018 gibt, honorieren wir die Leistung derjenigen, die nach einer Berufsausbildung noch einen Schritt weitergehen“, sagte Al-Wazir. „Wer eine Aufstiegsfortbildung absolviert, muss einiges an Zeit und Geld investieren, hat dafür dann aber hervorragende Chancen auf anspruchsvolle Positionen und ein attraktives Einkommen. Außerdem sind Meisterinnen und Meister, Betriebswirtinnen, Fachkaufleute und weitere Absolventinnen und Absolventen eine Stütze unseres Berufsbildungssystems, weil sie wiederum neue Fachkräfte ausbilden.“

Mit der Aufstiegsprämie honorieren wir die Leistung derjenigen, die nach einer Berufsausbildung noch einen Schritt weitergehen.

Tarek Al-Wazir Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Hessen hat daher den Zugang zu der Prämie weiter verbessert. Seit Jahresbeginn 2022 kann sie auch für Abschlüsse beantragt werden, die in einem anderen Bundesland erworben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Absolventinnen und Absolventen in Hessen wohnen und arbeiten. Gezahlt wird die Prämie für alle Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, sofern sie im Deutschen Qualifikationsrahmen DQR mindestens dem Meisterniveau zugeordnet sind. Dazu zählen insbesondere Abschlüsse als Fachwirtin bzw. Fachwirt, Fachkauffrau bzw. Fachkaufmann oder Betriebswirtin bzw. Betriebswirt.

Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Prämie haben die hessischen Handwerkskammern sowie der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) übernommen.

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