Der Arbeitsmarkt in Hessen und Deutschland steht weiterhin vor tiefgreifenden Veränderungen, die sowohl Betriebe als auch Beschäftigte vor erhebliche Herausforderungen stellen. Trends wie der fortschreitende demografische Wandel, die Digitalisierung und der Strukturwandel prägen zunehmend den betrieblichen Alltag. Die Auswertungen zum IAB-Betriebspanel 2025 stehen unter dem Rahmenthema „Ambivalenzen bei der Sicherung von Fach- und Arbeitskräften in verschiedenen Branchen – Hessische Betriebe in Zeiten von Strukturwandel und neuen Impulsen durch KI“. Während sich der erste diesjährige Report des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) mit dem Arbeitsmarkt in Hessen zwischen Fachkräftesicherung, Stellenabbau und KI-Einsatz beschäftigt hat, widmete sich der zweite Report der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Der vorliegende dritte Report analysiert Beschäftigung im Spannungsfeld von Regelung und Flexibilisierung. Dazu wurden 1.021 Betriebe befragt. Gefördert werden die hessischen Zusatzauswertungen von der Europäischen Union und aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sowie der Bundesagentur für Arbeit.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hob zur Veröffentlichung hervor: „Eine moderne Arbeitswelt braucht Flexibilität, aber sie braucht genauso Verlässlichkeit und faire Regeln. Arbeitszeitkonten können Beschäftigten mehr Spielraum im Alltag geben und Unternehmen dabei helfen, auf unterschiedliche Auftragslagen zu reagieren. Der deutliche Anstieg der Überstunden zeigt zugleich, wie wichtig gute Arbeitsbedingungen und eine starke Sozialpartnerschaft bleiben. Dass die Tarifbindung in Hessen weiter zurückgeht, ist deshalb ein Befund, den wir ernst nehmen müssen. Tarifverträge sorgen für faire Löhne, verlässliche Arbeitsbedingungen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Mit unserem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz stärken wir diese Prinzipien und sorgen dafür, dass das Land seine wirtschaftliche Verantwortung dort wahrnimmt, wo es selbst Aufträge vergibt.“
„Viele Unternehmen in Hessen stehen unter erheblichem Anpassungsdruck und suchen verstärkt nach Flexibilitätslösungen. Deutlich ablesbar an der Zahl der Betriebe mit hohen Überstunden, Arbeitszeitkonten und befristeter Beschäftigung sowie am Rückgang der Tarifbindung. Gleichzeitig darf Flexibilität nicht zulasten der Beschäftigungsqualität gehen. Entscheidend ist, betriebliche Anpassungsfähigkeit mit guten Arbeitsbedingungen, Planungssicherheit und fairen Entwicklungsperspektiven für die Beschäftigten zu verbinden. Arbeitszeitkonten und vollzeitnahe Teilzeitmodelle können einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Arbeitsvolumen flexibler verteilen, Überstunden begrenzen, Beschäftigung stabilisieren und konjunkturelle Schwankungen abfedern,“ betont Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit.
Durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit sinkt erstmals unter 39 Stunden
In hessischen Betrieben lag die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2025 bei 38,9 Stunden – 0,3 Stunden weniger im Vergleich zum Vorjahr. Erstmals seit 2008 wurden somit im Mittel weniger als 39 Stunden vereinbart. Auch das tatsächliche Arbeitsvolumen in hessischen Betrieben hat 2025 nach Angabe des Hessischen Statistischen Landesamtes (2026) leicht abgenommen.
Deutlich mehr Betriebe mit Überstunden und Arbeitszeitkonten
Im Jahr 2025 stieg der Anteil der Betriebe in Hessen, die angaben, dass im Jahr zuvor Überstunden geleistet wurden, um zehn Prozentpunkte auf den Höchstwert von 55 Prozent. Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten stieg ebenfalls um zehn Prozentpunkte auf 62 Prozent an und fiel damit auch höher aus als in Westdeutschland insgesamt (54 Prozent). Der Anteil der Betriebe in Hessen, in denen Überstunden geleistet wurden, fiel in allen Wirtschaftszweigen höher aus als im Vorjahr. Auch der Anteil der hessischen Betriebe mit Arbeitszeitkonten stieg im Vergleich zum Vorjahr in allen Wirtschaftszweigen an.
Teilzeitquote sinkt leicht im Vergleich zum Vorjahr
In Hessen sank der Anteil der Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten, einschließlich geringfügig Beschäftigter, im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 83 Prozent. Auch der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten ging im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt zurück und lag bei 33 Prozent. Die höchsten Anteile an Betrieben mit Teilzeitbeschäftigten (92 Prozent) und an Beschäftigten in Teilzeit (46 Prozent) gab es in den Sonstigen Dienstleistungen.
Befristungsquote steigt in kleineren und sinkt in größeren Betrieben
Der Anteil der hessischen Betriebe mit befristet Beschäftigten stieg im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozentpunkte auf 15 Prozent. Dagegen verringerte sich der Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten (Befristungsquote) um zwei Prozentpunkte auf 5 Prozent. In Hessen gab es die meisten befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 2025 in der Öffentlichen Verwaltung und in Organisationen ohne Erwerbszweck. Hier waren Befristungen in 38 Prozent der Betriebe und Dienststellen zu verzeichnen und betrafen 7 Prozent der Beschäftigten.
Deutlich mehr Betriebe und Beschäftigte sind vom Mindestlohn betroffen
Die Befragung des IAB-Betriebspanels ergab, dass 19 Prozent der hessischen Betriebe am 30.06.2025 Personen beschäftigt haben, deren Entlohnung unterhalb des ab dem 01.01.2026 gültigen Mindestlohns lag. Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren demnach 6 Prozent der Beschäftigten. Damit waren im Jahr 2025 in Hessen deutlich mehr Betriebe und Beschäftigte von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen als im Jahr 2024 (11 Prozent der Betriebe und 3 Prozent der Beschäftigten).
Tarifbindung nimmt weiter ab
Im Jahr 2025 galten Branchentarifverträge nur noch in 23 Prozent der hessischen Betriebe. Der Anteil der Betriebe mit Tarifbindung hat sich deutlich verringert, um 14 Prozentpunkte seit 2007, um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr 2024. Ein besonders starker Rückgang um sieben Prozentpunkte ist im Vergleich zum Vorjahr bei der Orientierung am Branchentarifvertrag zu verzeichnen: Nur noch 23 Prozent der Betriebe gaben 2025 an, sich hinsichtlich der Löhne und Gehälter am Branchentarifvertrag zu orientieren. Über die Hälfte der Betriebe hatte keinen Tarifvertrag und orientierte sich auch nicht an einem Branchentarifvertrag (52 Prozent).
Hintergrundinformationen
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) lässt seit 1993 jährlich Betriebe im Rahmen des IAB-Betriebspanels durch das Marktforschungsinstitut Verian Group (ehemals Kantar Public) befragen. Die Auswertung für Hessen erfolgt durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt am Main.