Autos stehen im Stau

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

A 44-Ausbau bei Kassel: Planfeststellungsverfahren geht in die nächste Phase

  • Regierungspräsidium Kassel schließt Anhörungsverfahren ab
  • Wirtschaftsministerium prüft Voraussetzungen für den Planfeststellungsbeschluss
  • Mansoori: „Sichere Brücken und eine verlässliche Infrastruktur sind für die Menschen und die Wirtschaft in Nordhessen unverzichtbar“

Das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 44 zwischen dem Autobahnkreuz Kassel-West und dem Autobahndreieck Kassel-Süd einschließlich des Neubaus der Bergshäuser Brücke geht in die nächste Phase. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat das Regierungspräsidium Kassel das Verfahren am 20. August 2026 an die Planfeststellungsbehörde im Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium übergeben. Diese prüft nun den Antrag und die umfangreichen Verfahrensunterlagen. Ziel des Verfahrens ist es, das Baurecht für das Vorhaben zu schaffen.

„Die A 44 ist eine der zentralen Verkehrsachsen für Kassel und ganz Nordhessen. Sichere Brücken und eine leistungsfähige, verlässliche Infrastruktur sind für die Menschen ebenso unverzichtbar wie für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Deshalb hat der Neubau der Bergshäuser Brücke eine hohe Bedeutung“, erklärte Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori. „Die Menschen und Unternehmen vor Ort erwarten zu Recht, dass notwendige Infrastrukturvorhaben vorankommen. Zugleich müssen alle Belange sorgfältig geprüft und die Rechte der Betroffenen gewahrt werden. Beides gehört zu einem rechtsstaatlichen und verlässlichen Verfahren.“

RUND 650 EINWENDUNGEN IM ANHÖRUNGSVERFAHREN

Die mit der Planung beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hatte die Zulassung des Vorhabens im Oktober 2023 beim Regierungspräsidium Kassel beantragt. Im Zuge der anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gingen rund 650 Einwendungen von Privatpersonen sowie mehr als 50 Stellungnahmen von Behörden, Kommunen, Verbänden und weiteren Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Prüfung der Einwendungen, Stellungnahmen und Erwiderungen fanden am 28. und 29. Mai sowie am 1. und 2. Juni 2026 Erörterungstermine statt.

Mit der Übergabe des Vorlageberichts an das Wirtschaftsministerium ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Die Planfeststellungsbehörde prüft nun den Antrag und die Verfahrensunterlagen. Die DEGES hat angekündigt, die im Jahr 2023 eingereichten Unterlagen auf Grundlage neuer Erkenntnisse zu aktualisieren und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens in die weitere Planung einzubeziehen. Vorgesehen sind insbesondere eine Aktualisierung der Verkehrsprognose auf den Prognosehorizont 2040 und eine darauf aufbauende Überprüfung der Lärmberechnungen. Abhängig vom Umfang der Änderungen kann eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich werden.

Der geplante Ausbau umfasst den Abschnitt der A 44 zwischen dem Autobahnkreuz Kassel-West und dem Autobahndreieck Kassel-Süd einschließlich einer neuen Fuldaquerung. Die bestehende Bergshäuser Brücke soll durch einen südlich der heutigen Trasse gelegenen Neubau ersetzt werden. Der Abschnitt ist Teil einer wichtigen Verkehrsachse in Nordhessen und insbesondere für den Wirtschafts- und Logistikverkehr von großer Bedeutung.

FAQ

Die A 44 ist im Raum Kassel bereits heute stark befahren. Die bislang zugrunde gelegte Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2035 geht im Bereich der Bergshäuser Brücke von einem deutlichen Anstieg des Verkehrs aus. Demnach könnte der Kraftfahrzeugverkehr um 56 Prozent, der Schwerlastverkehr sogar um 108 Prozent zunehmen.

Um den Verkehr künftig sicher und leistungsfähig aufnehmen zu können, ist ein Ausbau auf sechs Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist im Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes als Maßnahme des „Vordringlichen Bedarfs“ eingestuft.
Zugleich soll die stark befahrene A 49 entlastet werden. Nach Einschätzung des Bundes entspricht auch das bestehende Autobahndreieck Kassel-Süd nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine sichere und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur.

Durch den sechsstreifigen Ausbau soll der Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Kassel-West und dem Autobahndreieck Kassel-Süd den heutigen und künftig erwarteten Verkehr besser und sicherer aufnehmen können. Der Neubau der Brücke und die Verlegung der Trasse sollen zugleich die Ortslage Bergshausen entlasten. Das neu geplante Autobahndreieck Kassel-Süd soll insbesondere den Hauptverkehrsstrom von Westen nach Norden leistungsfähiger aufnehmen und den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Die DEGES beantragte im Oktober 2023 die Zulassung des Vorhabens beim Regierungspräsidium Kassel. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden begann im April 2024. Dabei gingen rund 650 Einwendungen von Privatpersonen sowie mehr als 50 Stellungnahmen von Behörden, Kommunen, Verbänden und weiteren Trägern öffentlicher Belange ein.

Nach Prüfung der Unterlagen fanden am 28. und 29. Mai sowie am 1. und 2. Juni 2026 Erörterungstermine statt. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Auswirkungen des Vorhabens auf den Lärmschutz, betroffene Grundstücke sowie Natur und Umwelt. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat das Regierungspräsidium Kassel die Unterlagen am 20. August 2026 zur Entscheidung an die Planfeststellungsbehörde im Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium übergeben.

Die DEGES hat angekündigt, die 2023 eingereichten Antragsunterlagen auf Grundlage neuer Erkenntnisse zu aktualisieren und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens in die weitere Planung einzuarbeiten. Dazu gehören insbesondere eine neue Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2040 und eine darauf aufbauende Überprüfung der Lärmberechnungen.

Ob anschließend eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, hängt vom Umfang der Änderungen ab. Der Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses lässt sich deshalb derzeit noch nicht verlässlich bestimmen.