Grundlage der Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020 sind neben den Förderrichtlinien des Landes Hessen und den für die Förderung maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen, wie zum Beispiel die Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Vorläufige Verwaltungsvorschriften (VV) zur LHO, die nachfolgend genannten Verordnungen: Allgemeine Strukturfondsverordnung, die EFRE-Verordnung, die Delegierten Verordnungen und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen.
Ablauf
Rechtliche Grundlagen
Die beiden grundlegenden Verordnungen für den EFRE sind die Allgemeine Strukturfondsverordnung (EU) Nr. 1303/2013 und die EFRE-Verordnung (EU) Nr. 1301/2013. Zuletzt wurden einzelne Regelungen dieser beiden Verordnungen durch die im Juli 2018 veröffentlichte Omnibus-Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 ergänzt bzw. geändert.
Zur Ergänzung der Allgemeinen Strukturfondsverordnung bzw. der EFRE-Verordnung hat die Kommission diese Delegierten Verordnungen erlassen.
Für die Allgemeine Strukturfondsverordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Kommission mehrere Durchführungsverordnungen in Bezug auf den elektronischen Datenaustausch, die Methodik für die Anpassung an den Klimawandel, die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, die Aufzeichnung und Speicherung von Daten, Muster für die Übermittlung bestimmter Informationen an die Kommission, detaillierte Regelungen für den Informationsaustausch, Finanzinstrumente usw. erlassen.