Unter Wirbelschleppen versteht man Luftverwirbelungen, die von Flugzeugen verursacht werden. Sie entstehen als Nebenprodukt des Auftriebs. Wirbelschleppen können Risiken für nachfolgende Flugzeuge darstellen. Wirbelschleppen können jedoch auch absinken und auf Gebäudedächer treffen. Nach den Ergänzungsbeschlüssen vom 10. Mai 2013 und 26. Mai 2014 können Eigentümer von Gebäuden, die in genau festgelegten Gebieten liegen, die Sicherung ihrer Dächer – etwa durch Klammern - verlangen. Ein Anspruch besteht allerdings nicht, wenn die Dächer den Anforderungen bereits genügen.
Wer hat Anspruch auf Dachsicherung?
Der Anspruch bestand ursprünglich für Dacheindeckungen von Gebäuden, die bis zum Datum der öffentlichen Bekanntgabe des Planergänzungsbeschlusses vom 26. Mai 2014 errichtet worden sind. Diese Stichtagsregelung wurde am 28. April 2015 durch Prozesserklärung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeändert. Demnach gelten die Ansprüche nach A I 1 des Planergänzungsbeschlusses vom 10. Mai 2013 und nach A I 1 des Planergänzungsbeschlusses vom 26. Mai 2014 in sämtlichen Anspruchsgebieten für
- Dacheindeckungen von Gebäuden, die bis zum Datum der öffentlichen Bekanntgabe des Planergänzungsbeschlusses vom 26. Mai 2014 errichtet worden sind,
- Dacheindeckungen von Gebäuden, für die bis zu diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung erteilt worden ist,
- nicht genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen, mit deren Errichtung nach Maßgabe des Bauordnungsrechts vor der öffentlichen Bekanntgabe des Planergänzungsbeschlusses vom 26. Mai 2014 hätte begonnen werden dürfen.
Fragen zu Sicherungsmaßnahmen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraport AG, Vorsorgeprogramm Sicherung von Dacheindeckungen, Flughafen, 60547 Frankfurt am Main stehen Ihnen zur Verfügung. E-Mail schreiben
Weitere Geplante Maßnahmen
- Besserer Schallschutz in Schulen: Hessen hat den Regionalfonds Mitte eingerichtet hat, aus dem Kommunen Geld für Schallschutz an Kitas und Schulen erhalten können. Die NORAH-Lärmwirkungsstudie hatte Probleme für Grundschulkinder aufgezeigt, deshalb können die Schulen individuelle Beratung, weitere Lärmschutzmaßnahmen und zusätzliche Leseförderung in Anspruch nehmen.
- Lärmobergrenze: Für Flugzeuge soll ein verbindlicher Wert Lärmemissionen festgelegt werden, der deutlich unter den Prognosen aus dem Planfeststellungsbeschluss liegt.