Flugzeug am Himmel nach dem Start

Gesetz über den Regionalen Lastenausgleich

Die Hessische Landesregierung hat einen Fonds zur Abmilderung der von den Flughafenanrainer-Kommunen getragenen Lasten beschlossen.

Der von der Hessischen Landesregierung zusammen mit der Luftverkehrswirtschaft eingerichtete Regionalfonds hatte auch 25 Mio. Euro für nachhaltige Kommunalentwicklung enthalten, mit denen insbesondere Verbesserungen der Sozial- und Bildungsinfrastruktur gefördert wurden. An diese Stelle tritt seit 1.1.2018 das Regionallastenausgleichsgesetz (RegLastG), mit dem das Land für besonders stark von Fluglärm belastete Kommunen bis zum Jahr 2026 (ursprünglich bis 2021; verlängert mit Änderungsgesetz des RegLastG in der Fassung vom 12. Dezember 2021) weitere 45,3 Millionen Euro bereit stellt. Das sind rund 4,5 Millionen Euro jährlich, die aus den Dividendeneinnahmen des Landes für die Aktienanteile an der Fraport AG finanziert werden.

Bei der Verwendung der Mittel durch die Kommunen muss ein konkreter Bezug zur Abmilderung von Folgen der Fluglärmbelastung oder zur sonstigen Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen gegeben sein.

Die Entschädigungsleistungen können im Sinne des Lastenausgleichprinzips in den Bereichen

  • Soziales
  • Bildung
  • Kinder- bzw. Jugendbetreuung
  • Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzinitiativen
  • Fortwährende Optimierung des passiven Schallschutzes öffentlicher Gebäude
  • Fortwährende Optimierung der Belüftung/Klimatisierung öffentlicher Gebäude
  • Herstellung, Aufwertung und Unterhaltung von öffentlichen Freizeit-/Ruhezonen

eingesetzt werden, zum Beispiel

  • für konsumtive und investive Maßnahmen
  • für projektbezogene und dauerhafte Maßnahmen
  • zum Ausgleich neuer oder zusätzlicher finanzieller Aufwendungen, die ursächlich der Bewältigung von Fluglärmfolgen dienen
  • für Maßnahmen der Nachhaltigkeit und zur Erhöhung der Lebensqualität in den betroffenen Kommunen

Anspruchsberechtigt sind 21 Kommunen im Rhein-Main-Gebiet. Der Umfang der jeweils bereitstehenden Mittel richtet sich danach, wie viele ihrer Einwohner in welchem Ausmaß vom Fluglärm belastet sind. Die Stadt Frankfurt ist ausgenommen, da sie über ihren Fraport-Anteil unmittelbar von den Dividenden profitiert.
 

Stadt/Gemeinde

Mittel jährlich

Bischofsheim 301.000 €
Büttelborn 407.000 €
Darmstadt 68.000 €
Flörsheim am Main 370.000 €
Ginsheim -Gustavsburg 217.000 €
Griesheim 85.000 €
Groß - Gerau 99.000 €
Hanau 60.000 €
Hattersheim am Main 70.000 €
Hochheim am Main 271.000 €
Kelsterbach 198.000 €
Mainz 45.000 €
Mörfelden-Walldorf 216.000 €
Mühlheim am Main 157.000 €
Nauheim 416.000 €
Neu-Isenburg 285.000 €
Offenbach am Main 393.000 €
Raunheim 469.000 €
Rüsselsheim 199.000 €
Trebur 67.000 €
Weiterstadt 138.000 €
Summe 4.531.000 €