Der von der Hessischen Landesregierung zusammen mit der Luftverkehrswirtschaft eingerichtete Regionalfonds hatte auch 25 Mio. Euro für nachhaltige Kommunalentwicklung enthalten, mit denen insbesondere Verbesserungen der Sozial- und Bildungsinfrastruktur gefördert wurden. An diese Stelle tritt seit 1.1.2018 das Regionallastenausgleichsgesetz (RegLastG), mit dem das Land für besonders stark von Fluglärm belastete Kommunen bis zum Jahr 2026 (ursprünglich bis 2021; verlängert mit Änderungsgesetz des RegLastG in der Fassung vom 12. Dezember 2021) weitere 45,3 Millionen Euro bereit stellt. Das sind rund 4,5 Millionen Euro jährlich, die aus den Dividendeneinnahmen des Landes für die Aktienanteile an der Fraport AG finanziert werden.
Bei der Verwendung der Mittel durch die Kommunen muss ein konkreter Bezug zur Abmilderung von Folgen der Fluglärmbelastung oder zur sonstigen Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen gegeben sein.
Die Entschädigungsleistungen können im Sinne des Lastenausgleichprinzips in den Bereichen
- Soziales
- Bildung
- Kinder- bzw. Jugendbetreuung
- Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzinitiativen
- Fortwährende Optimierung des passiven Schallschutzes öffentlicher Gebäude
- Fortwährende Optimierung der Belüftung/Klimatisierung öffentlicher Gebäude
- Herstellung, Aufwertung und Unterhaltung von öffentlichen Freizeit-/Ruhezonen
eingesetzt werden, zum Beispiel
- für konsumtive und investive Maßnahmen
- für projektbezogene und dauerhafte Maßnahmen
- zum Ausgleich neuer oder zusätzlicher finanzieller Aufwendungen, die ursächlich der Bewältigung von Fluglärmfolgen dienen
- für Maßnahmen der Nachhaltigkeit und zur Erhöhung der Lebensqualität in den betroffenen Kommunen
Anspruchsberechtigt sind 21 Kommunen im Rhein-Main-Gebiet. Der Umfang der jeweils bereitstehenden Mittel richtet sich danach, wie viele ihrer Einwohner in welchem Ausmaß vom Fluglärm belastet sind. Die Stadt Frankfurt ist ausgenommen, da sie über ihren Fraport-Anteil unmittelbar von den Dividenden profitiert.
Stadt/Gemeinde |
Mittel jährlich |
---|---|
Bischofsheim | 301.000 € |
Büttelborn | 407.000 € |
Darmstadt | 68.000 € |
Flörsheim am Main | 370.000 € |
Ginsheim -Gustavsburg | 217.000 € |
Griesheim | 85.000 € |
Groß - Gerau | 99.000 € |
Hanau | 60.000 € |
Hattersheim am Main | 70.000 € |
Hochheim am Main | 271.000 € |
Kelsterbach | 198.000 € |
Mainz | 45.000 € |
Mörfelden-Walldorf | 216.000 € |
Mühlheim am Main | 157.000 € |
Nauheim | 416.000 € |
Neu-Isenburg | 285.000 € |
Offenbach am Main | 393.000 € |
Raunheim | 469.000 € |
Rüsselsheim | 199.000 € |
Trebur | 67.000 € |
Weiterstadt | 138.000 € |
Summe | 4.531.000 € |