Jahresberichte

Nach Art. 60 der EU-Verordnung 1083/2006 ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht zu erstellen und diesen sodann dem Begleitausschuss und danach der EU-Kommission zur Genehmigung vorzulegen. Die Jahresberichte geben Aufschluss über die bewilligten Projekte und den Programmfortschritt im jeweiligen Berichtsjahr, der Abschlussbericht schildert den gesamten Programmverlauf.

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