Information und Kommunikation

Das Zusammenspiel der Werbemaßnahmen aller an der Förderung beteiligten Akteure soll im Laufe der Förderperiode 2014-2020 dazu führen, die breite Öffentlichkeit noch intensiver mit positiven Berichten zur Europäischen Strukturförderung zu erreichen. Dadurch wird auch das Anliegen der Europäischen Kommission aktiv unterstützt, die Bürgerinnen und Bürger über die Verwendung der Gelder aus den Europäischen Strukturfonds zu informieren.

Eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ist auf eine Information der Öffentlichkeit über die vom EFRE geförderten Projekte angewiesen. Denn die Projekte zeigen am deutlichsten, wie die regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungsförderung effektiv gestärkt wird. Daher müssen sich die Empfänger der EFRE-Fördermittel verpflichten, eigene Werbemaßnahmen für ihre Projekte durchzuführen.

Öffentlichkeitsarbeit der Empfänger der EFRE-Fördermittel

Empfänger der EFRE-Fördermittel verwenden bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen das EU-Emblem mit dem Schriftzug „Investition in Ihre Zukunft“.

Die Übersicht in Tabellenform zeigt Ihnen, wie Sie die Werbemaßnahmen den Rechtsgrundlagen entsprechend einsetzen.

Öffentlichkeitsarbeit der EFRE-Verwaltungsbehörde

Die EFRE-Verwaltungsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr undWohnen hat für die Förderperiode 2014 bis 2020 einen Kommunikationsplan erstellt.

Des Weiteren veröffentlicht sind im Download unter dem Gliederungspunkt „Transparenz“ die Projektliste, in der jeder Empfänger der EFRE-Fördermittel verpflichtet ist, sich aufnehmen zu lassen.

Diese Projektliste enthält u.a. die folgenden Informationen: Den Namen (nur von juristischen Personen), eine kurze Projektbeschreibung sowie den Gesamtbetrag der förderfähigen öffentlichen Ausgaben (nicht nur den EFRE-Anteil).

Rechtliche Grundlagen und Downloads

Die Informations- und Publizitätspflichten der Verwaltungsbehörde und der Empfänger der EFRE-Fördermittel sind in Art. 115 in Verbindung mit Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 und in Art. 3 bis 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Europäischen Kommission vom 28.07.2014 geregelt.

Falls Sie Fragen zur Information und Kommunikation haben, wenden Sie sich bitte an einen Förderberater der Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster oder schreiben Sie der EFRE-Verwaltungsbehörde.

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