Hinweis: Alle beschriebenen Dokumente und Vordrucke stehen im unteren Bereich zum Download bereit.
Der Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 wurde am 1. März 2024 geändert.
Die Änderungen betreffen die Vordrucke BAB 10, BAB 27, BAB 28, BAB 34 und BAB 35. Diese neuen Vordrucke sind ab sofort zu verwenden. Für Vorhaben, die vor dem 31. März 2024 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. Oktober 2024 auch noch die alten Versionen der Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde bereits vorbereitet wurden.
Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden.