Hinweis: Alle beschriebenen Dokumente und Vordrucke stehen im unteren Bereich zum Download bereit.
Bauvorlagenerlass vom 04. August 2026
Im Zuge der Umsetzung des „Baupaket I“ wurde der Bauvorlagenerlass überarbeitet. Entsprechend der letzten Änderung der Hessischen Bauordnung vom 9. Oktober 2025 (GVBl 2025 Nr. 66) und des Baugesetzbuches vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) sind insbesondere die Vordrucke BAB 01, 10, 10a, 27, 33, 41, 42 und 43 in Anlage 1 und 2 des Bauvorlagenerlasses vom 4. August 2026 Juli 2025 ergänzt und geändert worden. Des Weiteren ist Anlage 1 um einen neuen Vordruck BAB 10a erweitert worden.
Es wird empfohlen, die Vordrucke des Bauvorlagenerlasses vom 4. August 2026 zu verwenden. Entsprechend des Bauvorlagenerlasses und der Änderung können für Vorhaben, deren Planungen begonnen oder Verfahren eingeleitet wurden, jedoch noch bis zum 31. Dezember 2026 die bisherigen Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden.
Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden.