Hinweis: Alle beschriebenen Dokumente und Vordrucke stehen im unteren Bereich zum Download bereit.
Neuer Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025
Der Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 gilt ab dem 19. August 2025. Die unteren Bauaufsichtsbehörden stellen sukzessive auf digitale Baugenehmigungsverfahren um. Im Bauvorlagenerlass sind deshalb entsprechende Weichenstellungen erfolgt. Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden.
Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab sofort die neuen Vordrucke zu verwenden; die alten wurden bereits von dieser Internetseite entfernt. Geändert wurden die Vordrucke BAB 10, BAB 18, BAB 27, BAB 34, BAB 35, BAB 36 und BAB 42. Für Vorhaben, die vor dem 19. August 2025 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. April 2026 auch noch die alten Versionen der Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden. Des Weiteren soll für das digitale Baugenehmigungsverfahren ausreichend Zeit für die notwendigen Anpassungen zur Verfügung stehen.