Hinweis: Alle beschriebenen Dokumente und Vordrucke stehen im unteren Bereich zum Download bereit.
Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 und Änderungen vom 18. Dezember 2025
Entsprechend der letzten Änderung der Hessischen Bauordnung vom 9. Oktober 2025 (GVBl Nr. 66) und des Baugesetzbuches vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I S. 257) sind die Vordrucke BAB 10, BAB 17, BAB 27, BAB 33 und BAB 36 in Anlage 1 des Bauvorlagenerlasses vom 24. Juli 2025 mit Erlass vom 18. Dezember 2025 ergänzt und geändert worden. Des Weiteren ist Anlage 1 um einen neuen Vordruck BAB 29 erweitert worden.
Es wird empfohlen, die Vordrucke des Bauvorlagenerlasses vom 24. Juli 2025 soweit sie nicht geänderten wurden, bzw. die am 18. Dezember 2025 geänderten Vordrucke zu verwenden. Entsprechend des Bauvorlagenerlasses und der Änderung können für Vorhaben, deren Planungen begonnen oder Verfahren eingeleitet wurden, jedoch noch bis zum 1. April 2026 die bisherigen Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden.
Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden. Eine Aktualisierung dieser Erläuterungen aufgrund der Änderungen der Hessischen Bauordnung und des Baugesetzbuches erfolgt in einem zweiten Schritt im ersten Quartal 2026.