Nahaufnahme einer Hand, die ein Formular ausfüllt

Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke

Hinweis: Alle beschriebenen Dokumente und Vordrucke stehen im unteren Bereich zum Download bereit.

Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 und Änderungen vom 18. Dezember 2025

Entsprechend der letzten Änderung der Hessischen Bauordnung vom 9. Oktober 2025 (GVBl Nr. 66) und des Baugesetzbuches vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I S. 257) sind die Vordrucke BAB 10, BAB 17, BAB 27, BAB 33 und BAB 36 in Anlage 1 des Bauvorlagenerlasses vom 24. Juli 2025 mit Erlass vom 18. Dezember 2025 ergänzt und geändert worden. Des Weiteren ist Anlage 1 um einen neuen Vordruck BAB 29 erweitert worden.

Es wird empfohlen, die Vordrucke des Bauvorlagenerlasses vom 24. Juli 2025 soweit sie nicht geänderten wurden, bzw. die am 18. Dezember 2025 geänderten Vordrucke zu verwenden. Entsprechend des Bauvorlagenerlasses und der Änderung können für Vorhaben, deren Planungen begonnen oder Verfahren eingeleitet wurden, jedoch noch bis zum 1. April 2026 die bisherigen Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden. 

Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden. Eine Aktualisierung dieser Erläuterungen aufgrund der Änderungen der Hessischen Bauordnung und des Baugesetzbuches erfolgt in einem zweiten Schritt im ersten Quartal 2026.

Info zu den Vordrucken

Die Vordrucke sind herunterladbare PDF-Dokumente und wurden von der Deutschen Gemeindeverlag GmbH Stuttgart erstellt. Die Vordrucke können, wenn ein Acrobat Reader ab Version XI verwendet wird, ausgefüllt, ausgedruckt sowie ausgefüllt gespeichert werden. Sollten Sie die Vordrucke nicht öffnen können, speichern Sie diese auf Ihrem Rechner, um sie anschließend zu öffnen, oder laden Sie die Vordrucke mit einem anderen Internetbrowser herunter.

Infos zum Speichern und Drucken

Manchmal kommt es zu Problemen beim Speichern und Drucken, dies ist insbesondere bei Mac-Betriebssystemen aufgefallen. 

Hier kann der ggf. besser auf Mac-Rechnern funktionierende Vordrucke BAB 01 heruntergeladen werden. Für das geänderte BAB 33 ist eine solche Version noch nicht vorhanden. Bitte schreiben Sie uns an das Postfach Bauaufsicht@wirtschaft.hessen.de falls beim Mac-Betriebssystem Probleme mit dem Vordruck bestehen. Wir werden in Kürze auch einen entsprechend angepassten Vordruck einstellen und Ihnen diesen so schnell wie möglich zur Verfügung stellen. 

Wichtig ist grundsätzlich, dass die Bearbeitung und das Ausdrucken der Vordrucke über den Acrobat Reader oder Adobe Acrobat erfolgt. Wenn ein im Acrobat Reader bearbeitetes Formular später über die Vorschau direkt ausgedruckt wird, erfolgt das Drucken selbst möglicherweise nicht über eine Adobe-Software im Hintergrund, sondern einen über das System bereitgestellten PDF-Viewer, der mit Formularfeldern nicht korrekt umgehen kann.

Bautätigkeitsstatistik

Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) entsprechend dem Hessischen Landesstatistikgesetz durchgeführt. Der Erhebungsbogen kann heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.