Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 basiert auf zwei EU-Verordnungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung: Verordnung (EU) 2021/1060Öffnet sich in einem neuen Fenster (sog. Dachverordnung, DachVO) und Verordnung (EU) 2021/1058Öffnet sich in einem neuen Fenster (sog. EFRE-Verordnung). Diese Verordnungen sind im Juli 2021 nach einem mehrjährigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten. Zusätzliche Details und Voraussetzungen der Förderung sind darüber hinaus in der EFRE-Förderrichtlinie 21+ des Landes Hessen festgelegt, die im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Daneben sind weitere nationale und unionsrechtliche Bestimmungen bei der Durchführung eines Vorhabens einzuhalten. Dies sind insbesondere die Regelungen des Hessischen Haushaltsrechts (Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie deren Verwaltungsvorschriften (VV)Öffnet sich in einem neuen Fenster ), des Vergaberechts und des EU-Beihilferechts.
Zentrale Ansprechpartnerin für Förderanfragen und die Abwicklung der EFRE-Förderung in Hessen ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Die WIBank unterstützt potenzielle Fördermittelempfängerinnen und -empfänger bei der Beantragung der Mittel und berät auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.