Fahrer lehnt an einem Taxi

Personenbeförderungsgenehmigung

Alle Online-Anträge sind entwickelt – Nachnutzung über den EfA-Marktplatz möglich - Rollout im vollen Gange

Im Rahmen der Umsetzung des EfA („Einer-für-Alle“)-Projektes Personenbeförderungsgenehmigung wurden die Online-Anträge für die Beantragung von Taxi- und Mietwagengenehmigungen sowie von Kraftomnibusgenehmigungen in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister ekom21 entwickelt.

Die Antragstrecken umfassen die Antragsmöglichkeiten für die Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung/Änderung und Übertragung. Bei der Kraftomnibusgenehmigung ist zusätzlich die Möglichkeit zur Beantragung der EU-Gemeinschaftslizenz gegeben.

Der EfA-Online-Dienst Personenbeförderungsgenehmigung steht im EfA-MarktplatzÖffnet sich in einem neuen Fenster für die Nachnutzung zur Verfügung. Interessierte Bundesländer können sich dort über die Leistung informieren und die vertraglichen Grundlagen zur Nachnutzung des Online-Dienstes abschließen.

Online-Anträge ermöglichen flexible Konfiguration

Beide digitalen Antragsstrecken – Taxi- und Mietwagengenehmigung und Kraftomnibusgenehmigung – wurden mit der größtmöglichen Flexibilität unter Einhaltung der fachrechtlichen Bestimmungen konzipiert, um an den Bedarf und die Anforderungen der jeweiligen Genehmigungsbehörden angepasst werden zu können.

Die im Antragsprozess von der Behörde geforderten Nachweise werden vollständig abgefragt und können direkt im Rahmen der Antragsstellung hochgeladen werden.

Dies bedeutet für die Antragstellenden einen deutlich erhöhten Komfort, für die Genehmigungsbehörden eine große Arbeitserleichterung und ermöglicht die durchgehende digitale Bearbeitung der Anträge.

Zahlreiche Behörden in Hessen nutzen den Online-Antrag für die Taxi- und Mietwagengenehmigung bereits. Auch der Online-Antrag für die Kraftomnibusgenehmigung wird in Hessen erfolgreich von allen Regierungspräsidien angeboten, die für den Vollzug dieser Leistung zuständig sind.

Die wesentlichen Fachverfahrensherstellenden haben in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister ekom21 eine Schnittstelle zum Fachverfahren der Genehmigungsbehörden entwickelt. Neben dieser Schnittstelle wird den Behörden ohne Fachverfahren eine Sachbearbeiterkomponente unseres IT-Dienstleisters ekom21 als volldigitale und OZG-konforme Lösung angeboten. Alternativ ist für alle Anträge auch die sogenannte OZG-Postkorblösung verfügbar, bei der als Ergebnis der digitalen Antragstellung der Sachbearbeitung in der Genehmigungsbehörde ein Dokument mit allen Antragsinformationen und Anlagen über einen digitalen Postkorb zur Verfügung gestellt wird.

Bundesweiter Rollout in vollem Gange

In vielen Bundesländern ist der Rolloutprozess zur Anbindung an den hessischen EfA-Online-Dienst bereits in vollem Gange, in anderen ist die Anbindung von Pilotbehörden gestartet und der landesweite Rollout steht noch bevor.

Bei Interesse an weiteren Informationen oder einer Nachnutzung des Online-Antrages schreiben Sie uns gerne eine Mail. Interessierte Behörden können sich über den EfA-Marktplatz informieren und Rücksprache mit dem OZG-Beauftragten ihres Bundeslandes halten, um den Prozess für die Anbindung an den Online-Dienst Personenbeförderungsgenehmigung zu starten.