Sicherheit im Luftverkehr

Das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist für die Sicherheit im Luftverkehr zuständig. Die Mitarbeiter des Fachreferats haben ihren Arbeitsplatz direkt am Frankfurter Flughafen in der Außenstelle des Ministeriums und üben dort folgende Aufgaben aus:

  • Zertifizierung von Flugplätzen und fortlaufende Sicherheitsaufsicht
  • Genehmigungsaufsicht am Flughafen Frankfurt/Main
  • Örtliche Luftaufsicht am Flughafen Frankfurt/Main
  • Überwachung der Nachtflugbeschränkungen
  • Oberste Luftsicherheitsbehörde und Aufsicht über Eigensicherungsmaßnahmen des Flughafenbetreibers

Gemäß Art. 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 müssen Flugplätze, die unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen, zertifiziert werden. In Hessen fallen derzeit die Verkehrsflughäfen Frankfurt/Main und Kassel Airport unter den Geltungsbereich.

Nach erfolgreichem Durchlaufen des Zertifizierungsverfahrens erhält der Flugplatzbetreiber ein Zeugnis. Hierfür sind Anforderungen zu erfüllen, die in der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 sowie den ergänzenden Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) definiert werden. Die Einhaltung der Vorschriften für die Bereiche Infrastruktur, Betrieb und Organisation eines Flugplatzes werden für die betreffenden hessischen Flughäfen durch das Referat V4 überprüft und über die Zeugniserteilung hinaus durch eine fortlaufende Sicherheitsaufsicht überwacht.

Im Rahmen der Ausübung der Genehmigungsaufsicht nach § 47 LuftVZO über den Flughafen Frankfurt/Main prüft das Referat V4, ob der bauliche und betriebliche Zustand entsprechend der Genehmigung und erteilter Auflagen fortbesteht und der Flughafenbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist das Referat "Sicherheit im Luftverkehr" auch für die Abnahmen neuer Flugbetriebsflächen und -anlagen nach § 44 LuftVZO zuständig.

Im Rahmen der Genehmigungsaufsicht werden zudem Stellungnahmen zu Luftfahrthindernissen am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main gem. §§ 12 bis 15 LuftVG sowie zu Auswirkungen von Vorhaben im Umfeld des Flughafens Frankfurt/Main auf die biologische Sicherheit (Vogelschlag) abgegeben.

Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt ist nach dem § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Aufgabe der Luftaufsicht. Das heißt, die Luftaufsicht hat sicherzustellen, dass der Luftverkehr gefahrlos funktioniert. Außerdem trägt sie dafür Sorge, dass durch die Luftfahrt keine Gefahren für Dritte entstehen. Die örtliche Luftaufsicht am Flughafen Frankfurt wird durch die Sachbearbeiter Luftaufsicht des Luftsicherheit-Referates im 24-Stunden-Schichtdienst wahrgenommen. Das Büro der Luftaufsichtsstelle befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens.

Die Mitarbeiter der Luftaufsicht führen permanente Kontrollen der Flughafeninfrastruktur und –ausrüstung durch. Weiterhin werden am Frankfurter Flughafen operierende Flugzeuge stichprobenartig einer Inspektion unterzogen. Dafür sind die Mitarbeiter der Luftaufsicht speziell nach den Kriterien der Europäischen Union (EU) ausgebildet.

Das Referat ist für die Aufsicht und den Vollzug der Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen gemäß Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Ausbau des Verkehrsflughafens vom 18. Dezember 2007 zuständig. Die örtliche Luftaufsichtsstelle ist verantwortlich für die Genehmigung von verspäteten Starts zwischen 23:00 h und 00:00 h gemäß Teil A II Ziffer 5 des PFB sowie Erteilung von Ausnahmen in Fällen besonderer Härte nach Teil A II Ziffer 6 des PFB. Eine tagesaktuelle Übersicht über die verspäteten Starts und LandungenÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie hier...

Das Fachreferat prüft im Rahmen seiner Tätigkeit als Luftsicherheitsbehörde den Luftsicherheitsplan des Flughafensund lässt ihn zu. Das Referat überwacht und kontrolliert die Eigensicherungsmaßnahmen des Flughafenbetreibers, die sich aus § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergeben. Dazu zählen u.a. die Prüfung und Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften und die Durchführung von Inspektionen und Tests.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Luftsicherheit für die Umsetzung des nationalen Luftsicherheitsprogramm (NSLP) und des nationalen Qualitätskontrollprogramms (NQP) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zuständig.

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