bis EntgGr. E14 TV-H. Die Einstellung erfolgt befristet für die Dauer von drei Jahren.
Für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte kommt gegebenenfalls eine Rotation / Abordnung in Betracht.
Das Referat II 6 ist die Verwaltungsbehörde (Managing Authority) für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Hessen. Sie ist zuständig für die inhaltliche und finanzielle Gesamtkoordination und trägt die Verantwortung für Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, ordnungs-gemäße Verwaltung und Programmdurchführung. Der EFRE ist ein Instrument zur Umsetzung der europäischen Strukturpolitik mit dem Ziel, die Lebensbedingungen in den verschiedenen europäischen Regionen durch die Förderung von Investitionen zu verbessern.
Ihr Aufgabenbereich
- Koordinierung des Begleitausschusses des EFRE in Hessen und die Zusammenarbeit mit externen Stakeholder
- Mitwirkung an der Steuerung, Umsetzung und Erfolgskontrolle des EFRE-Programms
- Verantworten der begleitenden Evaluierung und der Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze
- Beantwortung externer Anfragen, Auswertung von Rechtsdokumenten und Positionspapieren auf EU- und Bundesebene und Verfassung von Stellungnahmen
- Vertretung des EFRE Hessen in Gremien und Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Institutionen
Ausbildung / Kenntnisse
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master/ Magister/ Universitäts-Diplom) im Bereich der Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften oder Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist (2. Staatsexamen).
- Fachliche Kenntnisse sowie praktische Erfahrung in der EU-Strukturfondsförderung, im Projektmanagement und den genannten Aufgabengebieten sind vorteilhaft.
- Berufserfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung, ist wünschens-wert.
Sie bringen mit
- Motivation, als Teil unseres Teams aktiv an der erfolgreichen Umsetzung der EU-Regionalförderung in Hessen mitzuwirken
- Hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise und Kenntnisse der englischen Sprache
- Lösungsorientiertes Arbeiten, Zuverlässigkeit sowie ausgeprägte Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein.
- Eine selbständige, an Zielen aus-gerichtete, strukturierte und gewissen-hafte Arbeitsweise
- Eigeninitiative sowie das Interesse und die Fähigkeit, sich schnell und zielorientiert in neue Aufgabenstellungen ein-zuarbeiten
Wir bieten Ihnen
- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik
- Die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu übernehmen
- Jobsicherheit und zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Besonders flexible Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der Freizeit
- Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Gezielte, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielfältige Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements, z.B. Firmenfitness mit Kooperationspartnern
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt.
Wegen der Unterrepräsentanz im Bereich des höheren Dienstes besteht aufgrund des Frauen-förder- und Gleichstellungsplans die Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grund-sätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 24.08.2025 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de unter Angabe der Kennung II 6_Ref_befr.
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses oder vorläufige Bescheinigung*
- Schulabschlusszeugnis
- Arbeitszeugnisse
*Hinweis: Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mit Hilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentral-stelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen.