Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven
Flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der Freizeit
Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
Attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
Vielfältige Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements, z.B. Firmenfitness mit Kooperationspartnern
Aktuell suchen wir:
Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Persönliche Fahrerin / Persönlichen Fahrer der Staatssekretärin (w/m/d) für das Referat Z 1 „Organisation, Zentrale Dienste“ bis EntgGr. E 4 PKW-Fahrer-TV-H.
Über uns
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ist eine der obersten Landesbehörden im Fokus der hessischen Landespolitik. Unser Ziel ist es, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und sie zu unterstützen: um Hessen wirtschaftlich stark aufzustellen, um Wohnen wieder bezahlbar zu machen, um Mobilität vielseitig zu ermöglichen und um Energie zukunftssicher zu machen.
Das Referat Z 1 ist zuständig für die Zentralen Dienste und die Organisation des Ministeriums einschließlich der nachgeordneten Behörden.
Ihre Aufgaben
Einsatz als persönliche Fahrerin / persönlicher Fahrer für die Staatssekretärin sowie in der Fahrbereitschaft des Ministeriums (Einsatzregion: Hessen, Deutschland, Europa)
Pünktliche, sichere und verantwortungsbewusste Durchführung sämtlicher Fahrten unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften
Vorbereitung der Fahrten durch Planung von Fahrtrouten, Abstimmungen mit beteiligten Stellen und der weiteren Vor- und Nachbearbeitung von Fahrten (u. a. das Führen von Fahrtenbüchern)
Pflege des Fuhrparks sowie alle anfallenden Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge
Unterstützung des Zentralen Dienstes des Ministeriums
Unsere Anforderungen
Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B.
Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung, vorzugsweise als Berufskraftfahrerin bzw. Berufskraftfahrer oder in einem artverwandten technischen Beruf des Kfz-Gewerbes.
Sie verfügen über eine mind. 2-jährige hauptberufliche Fahrpraxis im Personentransport (frei von selbstverschuldeten Unfällen, nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz), vorzugsweise in vergleichbarer Position.
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:
Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie äußerste Diskretion und Verschwiegenheit
Äußerste Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung (auch in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen)
Sehr gute Umgangsformen, gewandtes und sicheres Auftreten verbunden mit einem sehr guten mündlichen Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache
Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und sehr gutes fahrsicheres Können
Teamfähigkeit, Kollegialität und Freude am Umgang mit Menschen
Unser Angebot
Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven
Unterstützung bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets Hessen”
Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
Attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
Vielfältige Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements und der Personalentwicklung, z.B. Firmenfitness mit Kooperationspartnern und externe Personalberatung
Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrerinnen/Personenkraftwagenfahrer des Landes Hessen (PKW-Fahrer-TV-H). Es erfolgt eine Zuordnung als ständige persönliche Fahrerin / ständiger persönlicher Fahrer nach § 5 Abs. 2 PKW-Fahrer-TV-H. Die Arbeitszeit umfasst gemäß §§ 2, 5 Abs. 3 PKW-Fahrer-TV-H Lenkzeiten, Vor- und Abschlussarbeiten, Reparaturarbeiten, Wagenpflege, Wartezeiten, Wartungsarbeiten und sonstige Arbeiten und kann bis zu 292 Std./Monat betragen. Neben dem Pauschalentgelt werden für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen, Vorfesttagen, in der Nacht und an Samstagen Zeitzuschläge nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 TV-H gezahlt.
Die Gehaltsspanne liegt je nach Eingruppierung bei monatlich ca. 4.900 € bis 5.200 € brutto.
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung werden individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt.
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 04.10.2026 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de unter Angabe der Kennung Z1_Fahrdienst.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (bzw. der Nachweis der Beantragung)
Bescheinigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis
Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung(en) *
Arbeitszeugnisse
* Hinweis: Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mit Hilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen