Bild zeigt Kaweh Mansoori

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Solider Lärmschutz am Frankfurter Flughafen: Land Hessen legt Prüfungsergebnisse vor

  • Weiterentwickeltes Betriebskonzept geprüft
  • Zusätzliches Lärmschutzpaket sorgt für spürbare Entlastung

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat das von DFS und Fraport entwickelte Betriebskonzept für den Flughafen Frankfurt für das Prognosejahr 2033 umfassend geprüft. Grundlage ist ein Szenario mit rund 560.000 Flugbewegungen. Ergänzend wurde ein freiwilliges Lärmschutzpaket vereinbart sowie ein enges Monitoring aufgesetzt.

Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori sagte: „Wir haben das neue Betriebskonzept sehr genau geprüft. Klar ist: Wir brauchen verbindlichen Lärmschutz für die Menschen in der Region. Deshalb haben wir ein zusätzliches Lärmschutzpaket vereinbart, das über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht – mit mehr baulichem Schutz, gezielten Programmen für besonders belastete Orte und klaren Regeln für morgendliche Lärmpausen.“

Klarer Rahmen: Betrieb ja – aber mit verbindlichem Lärmschutz

Das weiterentwickelte Betriebskonzept baut auf bestehenden, genehmigten Flugverfahren auf. Auch künftig erfolgt der Großteil der Abflüge über die Startbahn West. Ergänzend werden Nordwest-Abflugrouten und Südumfliegung je nach Verkehrsaufkommen im Wechsel genutzt.

Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Belastungen:

  • Wechselbetrieb schafft gezielte Ruhephasen für betroffene Regionen
  • bestehende Routen werden effizienter genutzt statt neuer Belastungsschwerpunkte

Bis mindestens 2028 bleibt das aktuell geltende Betriebskonzept maßgeblich.

Dialog ernst genommen – Verbesserungen erreicht

Das Land Hessen hat frühzeitig den Dialog mit der Fluglärmkommission und den Kommunen gesucht. In einer Arbeitsgruppe mit DFS und Fraport wurden zentrale Kritikpunkte aufgegriffen und das Konzept weiterentwickelt.

Ergebnis:

  • zusätzliche Lärmoptimierungen, insbesondere für Flörsheim und Eddersheim
  • Vorschläge für Probebetriebe in verkehrsschwachen Zeiten
  • insgesamt ein belastbar verbessertes Konzept

Nicht alle Forderungen waren umsetzbar – der intensive Austausch war jedoch entscheidend für die jetzige Lösung.

Ergebnis der Prüfung: Gleichwertig – mit gezielten Entlastungen

Die lärmfachliche Prüfung kommt zu einem klaren Ergebnis:

  • Das neue Konzept ist unter Lärmaspekten gleichwertig zum bisherigen Planungsrahmen
  • spürbare Entlastungen entstehen u. a. in Nauheim und Rüsselsheim
  • gleichzeitig kommt es zu unvermeidbaren Verschiebungen, etwa in Flörsheim und Eddersheim

Entscheidend: In der Gesamtbetrachtung steigt die Zahl der Betroffenen nicht.

Für Wiesbaden und Mainz gilt weiterhin:

  • keine relevante zusätzliche Belastung
  • keine Einbeziehung in den Lärmschutzbereich

Mehr als gesetzlich vorgeschrieben: zusätzliches Lärmschutzpaket

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus wurde ein freiwilliges Maßnahmenpaket vereinbart:

  • erweiterte bauliche Schallschutzmaßnahmen inklusive Inflationsausgleich
  • zusätzliches Förderprogramm für besonders betroffene Gebiete nördlich des Mains
  • stärkere Anreize für leisere Flugzeuge und weniger Nachtflüge

Ein zentraler Punkt ist die morgendliche Lärmpause:

  • bis 6 Uhr soll die Nichtnutzung der Nordwest-Abflugrouten verbindlich werden
  • Ziel ist darüber hinaus, Starts bis mindestens 7 Uhr dort zu vermeiden

Rechtssicher und planfeststellungskonform

Die Prüfung als Planfeststellungsbehörde bestätigt:

  • Das Konzept ist mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vereinbar
  • zusätzliche betriebliche Eingriffe sind rechtlich weder erforderlich noch möglich

Klar ist zugleich: Weitere Entwicklungen – etwa steigende Verkehrszahlen – werden fortlaufend überprüft.

Monitoring und regionale Abstimmung

Das Land Hessen wird die Umsetzung eng begleiten:

  • kontinuierliches Monitoring gemeinsam mit Fluglärmkommission, DFS und Fraport
  • Fortführung der Arbeitsgruppe
  • Abstimmung mit der Regionalplanung, insbesondere bei neuen Bau- und Schutzregelungen

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