Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab dem 1. April 2021 Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Dies teilten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir in Wiesbaden mit. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.
Gezielte Hilfe in schwieriger Lage
„Gerade die Gastronomie leidet unter den anhaltenden Corona-Beschränkungen. Investitionen in neue Technik oder moderne Küchen müssen seit Monaten zurückgestellt werden“, sagte Minister Al-Wazir. „Deshalb möchten wir sie gezielt unterstützen und dazu ermutigen, auch in dieser schwierigen Situation den Blick nach vorne zu richten und sich auf die Zeit nach der Pandemie vorzubereiten.“
„Wir wollen auch in Zukunft eine vielfältige Gastronomie in der Stadt und auf dem Land vorfinden“, sagte Umweltministerin Hinz. „Gerade im ländlichen Raum in kleinen Ortschaften ist eine Gaststätte ein wichtiger Treffpunkt für die Bürgerinnen und Bürger. Unsere Investitionsförderung soll dazu beitragen, dass Restaurants, Cafés und Gaststätten sich modernisieren und nach der Pandemie gut weiterarbeiten können.“
Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßte die Fortsetzung des Hilfsprogramms: „Die Gastronomiebetriebe investieren in ihre Betriebsausstattung und vor allem in Hygienemaßnahmen, um Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Das Programm ist ein wichtiges Signal der Unterstützung in diesen Zeiten“, sagte Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Landesverbands Hessen.
Rund 2 Mio. Euro für 1.350 Betriebe
In 2021 stehen rund 2 Mio. Euro für ca. 1.350 Betriebe bereit. Die Mittel fließen zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Für das bis Ende 2022 laufende Programm stellen Umwelt- und Wirtschaftsministerium insgesamt 3,4 Mio. Euro bereit. Übersteigen die Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet das Los.
Anträge sind ab Donnerstag, 01. April, 09.00 Uhr per E-Mail an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu richten:
gastrohilfe2021@wibank.de.
Das Formular ist ab diesem Zeitpunkt unter
WI Bank/Corona Soforthilfe GastronomiebetriebeÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar. Die Bewerbungsfrist dieser ersten Förderrunde endet am 09. April 2021.
Antragsberechtigt sind Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen. Auch Desinfektionsständer und Außenzelte werden gefördert, allerdings keine Heizgeräte für den Außenbereich.