Mit der Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) werden deutliche Verbesserungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Hessen erreicht. „Mit dem aktualisierten HVTG liegt ein schlankes, effizientes Gesetz vor. Es gibt einerseits den öffentlichen Auftraggebern das notwendige Werkzeug, nachhaltig und wirtschaftlich im Wettbewerb zu beschaffen, andererseits wurden zwischenzeitlich überflüssige Vorschriften und Sonderregelungen gestrichen, so dass Wettbewerbshindernisse für Bewerber und Bieter ausgeräumt werden“, sagte Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir in der Debatte im hessischen Landtag über die durch die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebrachte Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes.
Nach Anregungen in der Anhörung wurde das vorgesehenen Alter der Sozialkassenbescheinigung bei Bauaufträgen, die künftig während der gesamten Vertragslaufzeit die Einhaltung sozialrechtlicher Pflichten überprüfen sollen, von ursprünglich sechs auf drei Monate verringert. Zudem weist die Reduzierung des Auftragswertes von 500.000 Euro auf 250.000 Euro mit der Klarstellung „je Fachlos“ aus, dass sich der Auftragswert nicht – wie in der Anhörung überwiegend angenommen – auf den Gesamtauftragswert bezieht. Abgerundet wird das Gesamtpaket durch die Aufnahme der auch bislang bestehenden freien Vergabewahl für Sektorenauftraggeber bei der Ausübung einer Sektorentätigkeit.
Al-Wazir ist sich sicher: „Insgesamt wird das Gesetz den Wettbewerb und die Anwendung sozialer und ökologischer Kriterien stärken, damit Menschen und Umwelt helfen und gleichzeitig Unternehmen schneller neue Aufträge verschaffen. Ich möchte die Kommunen ausdrücklich dazu ermutigen, die Möglichkeiten zu nutzen und soziale und ökologische Kriterien zum Bestandteil ihrer Vergaben zu machen“. Voraussichtlich am Donnerstag wird der Landtag endgültig über den Gesetzentwurf abstimmen.
Auftragsvergabe aus öffentlicher Hand
Egal ob Land oder Kommune – jede öffentliche Stelle, die einen Auftrag ausschreibt und vergibt, muss sich an das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz halten. Um den bürokratischen Aufwand insbesondere für die Kommunen zu begrenzen, gilt das Gesetz ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro. Das Gesetz gewährleistet den wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln und einen fairen Wettbewerb der Bieterinnen und Bieter.
Das seit 2015 geltende Tariftreue- und Vergabegesetz verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern um öffentliche Aufträge, dass sie ihren Beschäftigten den Tariflohn, in jedem Fall aber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Es verpflichtet das Land zudem, bei der Auftragsvergabe grundsätzlich auch soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen wie etwa die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder die Verwendung fair gehandelter und ökologisch nachhaltiger Produkte und gibt den Kommunen ebenfalls die Möglichkeit, die Erfüllung sozialer und ökologischer Kriterien mit Bezug zum Auftragsgegenstand zum Bestandteil der Ausschreibung zu machen.