fahrradstreifen_il

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Sicheres Radfahren für alle

Qualität des Radnetzes stetig verbessern

Radfahren liegt im Trend. Viele Menschen sind im vergangenen Jahr auch durch die Corona-Pandemie erstmals oder nach langer Pause wieder auf das Rad gestiegen und erleben, wie schnell und gut sie mit dem Fahrrad vorankommen. Aber sie sehen auch, dass das Radnetz modernisiert, weiterentwickelt und ausgebaut werden muss. Der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir stellte dazu eine neue Planungshilfe vor, die Planerinnen und Planer beim Ausbau des Radnetzes mit Qualitätsstandards und Musterlösungen unterstützt und dabei insbesondere die unterschiedlichen Bedürfnisse der Radlerinnen und Radler berücksichtigt.

„Wir wollen gemeinsam mit Kreisen, Städten und Gemeinden ein Radnetz aufbauen, auf dem Kinder und Jugendliche oder Menschen mit wenig Fahrpraxis sicher sind und sich auch sicher fühlen,“ sagte Minister Al-Wazir. „Es ist eigentlich ganz klar, dass die Anforderungen der Radfahrerinnen und Radfahrer unterschiedlich sind – aber die bundesweiten Regelwerke greifen das bisher nicht auf. Wir haben deshalb in Hessen die Einsatzbereiche für die unterschiedlichen Teile des Radnetzes, wie baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen oder Fahrradstreifen, an den unterschiedlichen Nutzergruppen ausgerichtet. So gelten zukünftig für die Verbindungen zur Schule höhere Anforderungen als für andere Verbindungen des Alltagsverkehrs.“

Die neuen Qualitätsanforderungen für das Radnetz Hessen gelten für die von Hessen Mobil umgesetzten Projekte an Bundes- bzw. Landesstraßen und unterstützen Kreise, Städte und Gemeinden dabei, eine hochwertige Infrastruktur für den Radverkehr vor Ort zu schaffen. Die Einsatzbereiche der unterschiedlichen Führungsformen (baulich getrennte Radwege, Fahrradstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen, Tempo-30-Zonen) werden dabei abhängig vom jeweiligen Netz (Schulnetz, Radnetz, Radzusatznetz) und den darauf zu erwartenden Radlerinnen und Radlern definiert. Die Definition von Schwellenwerten, insbesondere für Geschwindigkeiten und Anzahl der Kraftfahrzeuge für die einzelnen Führungsformen, berücksichtigt die objektive Sicherheit ebenso wie das Sicherheitsempfinden.

„Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam mit dem Bund die Investitionen in den Radverkehr in Hessen deutlich gesteigert. Von 2014 bis 2019 wurden rund 111 Millionen Euro in den Haushalten bereitgestellt. 2020 bis 2024 stehen rund 244 Millionen Euro zur Verfügung, die durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes für Hessen voraussichtlich noch um weitere 43 Millionen Euro verstärkt werden können“, erläuterte Al-Wazir: „Durch die neue Planungshilfe wollen wir sicherstellen, dass die Mittel so gut wie möglich eingesetzt werden.“

Einsatzbereiche klar definiert

Erstmalig werden konkrete Einsatzbereiche für die unterschiedlichen Elemente des Radnetzes ausgewiesen und die Musterlösungen für einen sicheren Ausbau des Radnetzes deutlich erweitert. Das gilt insbesondere dort, wo Straßen gequert werden müssen oder wenn Führungsformen wechseln, etwa am Ende eines Radweges oder eines Fahrradstreifens. Außerdem werden Musterlösungen für die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung bereitgestellt. Diese bieten oft attraktive Möglichkeiten für den Radverkehr und können in vielen Fällen mit geringem Aufwand sicher umgesetzt werden.

Die neuen Musterlösungen und Qualitätsstandards sind hier abrufbarÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Schlagworte zum Thema