Der jahrelange Negativtrend bei den Sozialwohnungen ist in Hessen im vergangenen Jahr faktisch zum Erliegen gekommen. Dies teilte das Hessische Wirtschafts- und Wohnungsbauministerium in Wiesbaden mit. Während im Jahr 2020 für 1.834 Wohnungen die Sozialbindung endete, wurden 1.826 Wohnungen neu in die Bindung genommen. Damit gab es Ende 2020 in Hessen noch 79.720 Sozialwohnungen – acht weniger als Ende 2019. Im Jahr 2000 lag der Bestand noch bei über 170.000 Sozialwohnungen, seitdem wurden Jahr für Jahr vierstellige Rückgänge registriert. Erst 2019 verlangsamte sich der Schwund auf 581 Wohneinheiten.
„Die Zahl für 2020 stimmt zuversichtlich, aber derzeit ist es noch zu früh, von einer Trendwende zu sprechen“, kommentierte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir. Er wies darauf hin, dass sich auch die Darstellung in der Statistik geändert habe: Seit 2019 werden auch die Wohnungen mitgezählt, deren Förderung zwar vorzeitig zurückgezahlt wurde, die aber aufgrund der so genannten Nachwirkungsfrist noch in der Sozialbindung bleiben. Ende 2020 wurde die Nachwirkungsfrist von 5 auf 10 Jahre verlängert, das bedeutet, dass Sozialwohnungen, deren Förderung vorzeitig zurückgezahlt wird, jetzt noch zehn Jahre als Sozialwohnungen zur Verfügung stehen und deshalb auch als solche gezählt werden. So wird das Angebot korrekt dargestellt.
Verbesserte Förderbedingungen
„Aber auch die Bautätigkeit zieht an, und es werden mehr Belegungsrechte an bestehenden Wohnungen erworben“, erklärte der Minister. So wurden im vergangenen Jahr in Hessen insgesamt 3108 Wohneinheiten zur Förderung angemeldet – der höchste Wert seit 2009. Al-Wazir führte das auf die deutlich verbesserten Förderbedingungen des Landes zurück. „Wir stellen Rekordmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, und wir sorgen dafür, dass sie auch genutzt werden. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, den rückläufigen Trend in Hessen zu stoppen, und diesem Ziel kommen wir näher.“