Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der fünf Kilometer langen Ortsumgehung Groß-Gerau/Dornheim im Zuge der B 44 unterschrieben. Der Streckenzug wird an die südlich folgenden Ortsumgehungen der B 44 von Gernsheim, Stockstadt und Riedstadt anschließen. Mit der Ortsumgehung werden die Lärm- und Schadstoffbelastungen in der Ortslage, durch die gegenwärtig täglich ein Durchgangsverkehr von knapp 17.000 Kraftfahrzeugen fährt, deutlich reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht.
Zum Schutz des Grundwassers wird die Straße, die überwiegend in der äußeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes der Trinkwassergewinnungsanlage Dornheim verläuft, auf einem bis zu 3 Meter hohem Damm geführt. Für die örtliche Landwirtschaft ist sichergestellt, dass das System der künstlichen Bewässerung während der Bauzeit und nach Umsetzung des Vorhabens aufrechterhalten bleibt, womit die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion minimiert werden. Darüber hinaus wurde ein Flurbereinigungsverfahren beantragt, um die mit dem Vorhaben verbundenen Flächeninanspruchnahmen bei den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern abzumildern.
Baubeginn in 2024
Der Planfeststellungsbeschluss wird Anfang November mit dem festgestellten Plan in den Städten Groß-Gerau und Riedstadt für zwei Wochen ausgelegt und durch die Planfeststellungsbehörde ins Internet gestellt. Im Vorfeld erfolgt dazu eine öffentliche Bekanntmachung. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss in Kürze den betroffenen Verwaltungen und Organisationen zugestellt. Die Zustellung an betroffene Bürgerinnen und Bürger wird durch die öffentliche Bekanntmachung sicher gestellt.
Sofern der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird, wird Hessen Mobil mit den Bauvorbereitungen für das Projekt beginnen. Dazu gehört u.a. das Erstellen einer Ausführungsplanung mit anschließender Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Gewerke an Baufirmen. Ziel ist ein Baubeginn für die Ortsumgehung in 2024, wobei der Bund als Baulastträger für das Projekt rechtzeitig die Mittel in Höhe von ca. 27 Mio. Euro zur Verfügung stellen muss.