Mehrstöckiges Mietshaus mit Sonnenschirm auf dem Dach

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Mieterschutz in Hessen ausgeweitet

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde von Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir begrüßt. Das Ziel lautet: Mehr bezahlbarer Wohnraum.

Hessens Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir begrüßt die Beendigung des juristischen Streits um die Gültigkeit von Mietpreisbremsen durch den Bundesgerichtshof: „Wir hoffen, dass dieses höchstinstanzliche Grundsatzurteil jetzt den Rechtsstreit abschließt“, sagte der Minister am Donnerstag. „Der damals vielen Bundesländern unterlaufene Formfehler ist in Hessen längst geheilt, der Geltungsbereich der Mietenbegrenzungsverordnung ist sogar deutlich ausgeweitet worden und umfasst jetzt 49 Städte und Gemeinden. Die Landesregierung nutzt neben der Regulierung des Bestandsmarkts gleichzeitig alle Möglichkeiten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

Die Hessische Mietenbegrenzungsverordnung vom November 2015 war wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt worden. Mieterinnen und Mieter konnten sich deshalb nicht auf sie berufen. Ein Rechtsdienstleister hatte daraufhin eine Musterklage angestrengt. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag jedoch, dass das Land keinen Schadenersatz leisten muss.

Mieterschutz wurde schon in den vergangenen Jahren erweitert

Minister Al-Wazir wies darauf hin, dass Hessen den besonderen Mieterschutz in den letzten Jahren beträchtlich ausgeweitet hat. Seit dem 26. November 2020 gelten die Mietpreisbremse, die auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist sowie die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze in 49 statt zuvor 31 Kommunen. Damit darf bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete dort nur noch um 10 Prozent überschritten werden, Bestandsmieten dürfen in drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen, und im Fall einer Umwandlung und anschließenden Veräußerung einer Mietwohnung sind die Mieterinnen und Mieter länger vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen geschützt.

„Langfristig hilft gegen Preisauftrieb nur eine Erhöhung des Angebots“, sagte Al-Wazir. „Deshalb stellt die Landesregierung bis 2024 die Rekordsumme von 2,2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Als Folge der ebenfalls verbesserten Förderkonditionen zieht die Anmeldung für neue geförderte Wohnungen an. Unser Ziel ist, den bundesweit seit langem rückläufigen Trend bei Sozialwohnungen in Hessen zu stoppen und umzukehren.“

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