In Hessen steht mehr Geld für die Sanierung von Sportplätzen und -hallen zur Verfügung. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir rief die Städte und Gemeinden am Freitag zur Bewerbung für das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ auf. „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie belasten die kommunalen Haushalte, gleichzeitig wollen wir, dass die Kommunen weiter in die Zukunft investieren“, erklärte Al-Wazir. „In dieser herausfordernden Situation wollen wir gemeinsam mit dem Bund die Kommunen dabei unterstützen, ihre Infrastruktur zukunftsfähig zu gestalten.“ Dafür stellt der Bund Hessen in diesem Jahr rund 8,3 Mio. Euro zur Verfügung, das Land stockt diesen Betrag auf 9,9 Mio. Euro auf.
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Das Programm ergänzt die Städtebauförderung und definiert Sport als einen Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung. „Sport fördert nicht nur Gesundheit und Bewegung, sondern ermöglicht auch die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder religiösen Hintergründen“, sagte der Minister. In seiner vielfältigen Wirkung unterstütze Sport Integration und Inklusion und stärke so den Gemeinschaftssinn und das Miteinander vor Ort.
Hessische Städte und Gemeinden können im Rahmen des Förderprogramms ihre Sportstätten, überdacht oder im Freien, sanieren oder ausbauen. Dazu gehören neben Sportplätzen auch öffentlich genutzte Freibäder und Schwimmhallen. In besonderen Fällen sind auch Neubauten und Planungskosten förderfähig. Sogenannte Spaß- und Freizeitbäder sowie Einrichtungen des Spitzensports sind vom Förderprogramm ausgeschlossen.
„Investition in unsere Heimat“
Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, beschreibt die grundsätzliche Zielsetzung der Städtebauförderung des Bundes wie folgt: „Wir wollen, dass sich Städte und Gemeinden in ganz Deutschland zukunftsorientiert und nachhaltig weiterentwickeln. Deshalb fördert der Bund den Städtebau in diesem Jahr mit 900 Mio. Euro. Damit investieren wir in unsere Heimat.“ Dieser Ansatz spiegelt sich auch in der staatlichen Förderquote von 90 Prozent der förderfähigen Kosten im Programmjahr 2021 wieder. Hierdurch können wichtige städtebauliche Impulsmaßnahmen umgesetzt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, eine städtebauliche Gesamtstrategie oder ein vergleichbares Rahmenkonzept der Kommune. Die hierin formulierten Ziele der Stadtentwicklung müssen mit den Zielen des Investitionspaktes übereinstimmen. Antragsberechtigt sind hessische Städte und Gemeinden sowie kommunale Planungs- und Zweckverbände, Anträge können bis zum 10. Mai 2021 eingereicht werden.