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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Keine Vorentscheidung für Bebauung von Wiesbaden-Ostfeld

Das Land hält ein Zielabweichungsverfahren für möglich.

Das Wirtschaftsministerium hält als oberste Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Wiesbaden-Ostfeld“ für möglich. Dies teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Donnerstag mit. Falls die Regionalversammlung Südhessen dem Antrag der Landeshauptstadt Wiesbaden zustimmt, kann die Entwicklungssatzung für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Kraft treten, wenn die Stadt weiter an ihrem Vorhaben festhält, die Flächen im Osten der Stadt städtebaulich zu erschließen. Das Zielabweichungsverfahren trifft aber noch keine Entscheidung darüber, ob und wie das Gebiet letztendlich bebaut und genutzt wird. Dies wird Gegenstand der Bauleitplanung durch die Landeshauptstadt Wiesbaden sein müssen, die sich an das Zielabweichungsverfahren anschließt.

Die Entwicklung des Ostfeldes zu einem neuen Stadtteil widerspricht den Zielen des derzeit gültigen Regionalplans. Aus diesem Grund hatte die Stadt Wiesbaden einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt sowie der Regionalversammlung Südhessen gestellt. Von dort wiederum wurde die oberste Landesplanungsbehörde, das Hessische Wirtschaftsministerium, um eine Stellungnahme gebeten. Die Stadt Wiesbaden hat in ihrem Antrag auf Zielabweichung aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nachvollziehbar darlegen können, dass räumliche Alternativen für eine städtebauliche Entwicklung zur Deckung des Wohnungsbedarfs fehlen. Zum einen stehen, anders als in der Vergangenheit angenommen, in Wiesbaden keine relevanten militärisch genutzten Flächen als Konversionsflächen zur Verfügung, zum anderen ist die Bevölkerung deutlich schneller gewachsen als ursprünglich prognostiziert. Daher besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum sowie Arbeitsstätten, der auf den bestehenden Flächen nicht gedeckt werden kann.

Konkrete Planungen derzeit noch nicht möglich

Das Zielabweichungsverfahren bildet die Grundlage und Voraussetzung für weitere Planungen. Es trifft allerdings noch keinerlei Aussagen darüber, ob und wie das 450 Hektar große Areal im Osten der Landeshauptstadt städtebaulich entwickelt wird. Es ist allerdings die Voraussetzung dafür, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden konkretere Planungen überhaupt aufnehmen darf. Diese werden sich in Form von Bauleitplänen konkretisieren, die dann erneut daraufhin überprüft werden, ob sie den regionalplanerischen Zielen der Raumordnung entsprechen.

Dabei geht es insbesondere um noch offene und nicht geklärte Fragen des Lärmschutzes, der Verkehrsanbindung, dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, der wichtigen Funktion von Kaltluftgebieten und Frischluftschneisen sowie dem Naturschutz. Erst wenn diese Probleme im Rahmen eines Bauleitverfahrens gelöst werden können, könnte eine konkrete Planung Bestand haben.

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