Das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) bietet die rechtliche Grundlage, innerstädtische Innovationsbereiche auszuweisen, in denen Grundstückseigentümer, Einzelhändler und Einzelhändlerinnen, Gastronomen und andere Dienstleister gemeinsam mit den Kommunen zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Quartiere durchführen können. Mit breiter Zustimmung wurde heute vom hessischen Landtag die Gesetzesänderung beschlossen, die eine Verlängerung des Gesetzes bedeutet und einige sachgerechte Änderungen vornimmt, um die Anwendung in der Praxis zu erleichtern und damit die Voraussetzung für die Ausweisung neuer innerstädtischer Innovationsbereiche zu schaffen.
„Mit der Verlängerung senden wir ein politisches Signal für den von der Corona-Pandemie gebeutelten Einzelhandel und leisten einen kleinen, aber wichtigen Beitrag für die weitere Stärkung der hessischen Innenstädte“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Bereits vor der Corona-Pandemie war die nachhaltige Entwicklung der Innenstädte ein zentrales Anliegen unserer Stadtentwicklungspolitik, die jetzt wichtiger denn je ist. Durch die Aufwertung des öffentlichen Straßenraums und neue, lokal verwurzelte Ideen können die Innenstädte nach dem Lockdown langfristig mit Leben gefüllt werden“, so der Minister.
Typische Maßnahmen für die Schaffung attraktiver Stadtquartiere sind die Vereinheitlichung der Straßenmöblierung, die Aufwertung der Fassaden und Straßenbeläge oder die Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes.