Die achte Novelle des Regionalisierungsgesetzes, die am heutigen Freitag im Bundesrat beschlossen wurde, enthält die Erhöhung der sogenannten Regionalisierungsmittel, also der Gelder, die der Bund den Ländern zur Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung stellt. Wegen der Coronaschäden sowie der gestiegenen Energie- und Personalkosten werden diese Mittel rückwirkend für das Jahr 2022 um eine Mrd. Euro erhöht. Zudem wird die Anpassung an steigende Preise – die sogenannte Dynamisierungsrate – von 1,8 auf drei Prozent erhöht.
Der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir sagte dazu:
„Hessen ist das einzige Bundesland, das schon seit Jahren die Mittel des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr zu hundert Prozent an die Verkehrsverbünde weitergibt. Hinzu kommen unsere eigenen Landesmittel, die inzwischen Rekordhöhe erreicht haben. Denn wir sind überzeugt: Busse und Bahnen brauchen eine solide Finanzierung, gerade in Krisenzeiten. Die heute beschlossene Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1 Mrd. Euro für 2022 und die dynamische Anpassung an steigende Preise ab 2023 sind ein erster und wichtiger Schritt. Aber es ist auch klar: Der Mittelaufwuchs kann die Coronaschäden und die massiv gestiegenen Energie- und Personalkosten nicht ausgleichen. Deshalb sage ich ganz deutlich: Dieses Änderungsgesetz verschafft uns Ländern und den Verkehrsverbünden ein wenig Luft, damit keine Verkehrsleistungen abbestellt werden müssen. Mehr aber auch nicht.
Darum erwarte ich für 2023 konstruktive Gespräche zwischen Bund und Ländern sowie ein finanzielles Bekenntnis des Bundesverkehrsministers für mehr klimafreundlichen Verkehr. Wenn wir mehr Menschen zum Umstieg auf Bus und Bahn bewegen wollen, brauchen wir auch mehr Angebot auf Schiene und Straße. Das kostet Geld - aber das ist gut angelegtes Geld."