Der Online-Dienst Wohngeld wurde vom Land Schleswig-Holstein und seinem landeseigenen IT-Dienstleister Dataport entwickelt, Hessen nutzt diesen nach und stellt ihn allen hessischen Wohngeldbehörden zur Verfügung. Die Anbindung der Wohngeldbehörden erfolgte in mehreren Schritten.
„Es freut mich, dass wir eine weitere Verwaltungsleistung digitalisieren konnten. Das ist nicht nur ein Service für die Bürgerinnen und Bürger, sondern modernisiert auch die Bearbeitung in den Wohngeldbehörden“, so Minister Al-Wazir. „Wir sind damit Vorreiter: Denn wir haben nicht nur die Verpflichtung der digitalen Antragstellung nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt, sondern auch die direkte Bearbeitung der Online-Anträge ermöglicht.“
Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Anspruch haben sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldbehörden.