Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum und wird auf Antrag gewährt. Es hilft Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ihre Wohnkosten zu tragen und so angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.
Mieterinnen und Mieter erhalten das Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) und Eigentümerinnen und Eigentümer als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte.
Anträge auf Wohngeld können bei den Wohngeldbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden) und der Städte Bad Homburg v. d. Höhe, Hanau, Marburg, Rüsselsheim am Main und Wetzlar gestellt werden. Welche Wohngeldbehörde örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Ort, in dem der Wohnraum liegt, für den Sie Wohngeld beantragen möchten. Antragsformulare sind ebenfalls bei den Wohngeldbehörden bzw. auf deren Internetseiten erhältlich. Die Anträge können auch online gestellt werden. Hierfür ist eine Anmeldung und Registrierung im Online-Dienst WohngeldÖffnet sich in einem neuen Fenster mit einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich.