Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir befürwortet die Beschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben: „Das gilt vor allem für das Schienennetz und die Energieversorgung“, sagte er am Donnerstag im Hessischen Landtag. „Das gilt aber auch für unser Straßennetz, denn viele Autobahnbrücken sind am Limit und müssen dringend saniert werden.“
Al-Wazir begrüßte entsprechende Initiativen des Bundes, wies aber auf dessen begrenzte Planungskapazitäten hin: „Das Personal, das den Bauboom der 70er Jahre begleitete, ist inzwischen in Rente. Jahrzehntelang sind Stellen abgebaut worden; heute haben wir große Mühe, qualifizierte Kräfte zu finden. Das heißt: Wir können nicht alles gleichzeitig beschleunigen. Wir müssen priorisieren und mit den Projekten anfangen, die den größten Nutzen für die Mobilität bringen.“
Priorisieren nach dem Nutzen für den Verkehr
Hessen hat daher die vom Bund vorgelegte Liste von Autobahnprojekten auf ihre Bedeutung für Verkehrssicherheit und Stauvermeidung untersucht. Im Ergebnis stimmt die Landesregierung zu, dass 20 der 30 auf Hessen entfallenden Vorhaben ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen wird und sie damit höchste Priorität erhalten. Dazu zählen unter anderem der Umbau von sechs hoch belasteten Autobahnkreuzen im Rhein-Main-Gebiet und neun Projekte auf der A 45, in deren Verlauf schon seit Jahren Schritt für Schritt alle 22 Brücken zwischen der Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen und dem Gambacher Kreuz erneuert werden und der Ausbau der Strecke folgen soll.
Bei weiteren drei Projekten stimmt Hessen unter dem Vorbehalt zu, dass der Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger verbessert wird und der Ausbau wie im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen achtstreifig und nicht etwa zehnstreifig erfolgt. Bei den übrigen sieben Projekten hat Hessen keine Gründe für die Einstufung in der Kategorie „überragendes öffentliches Interesse“ gesehen. „Wer alles priorisiert, aber nicht mehr Personal zur Verfügung hat, priorisiert am Ende nichts“, sagte Al-Wazir.
Der Minister wies darauf hin, dass die Ablehnung sich lediglich auf die Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses bezieht. Die Projekte sind jedoch weiterhin in der obersten Dringlichkeitsstufe des Bundesverkehrswegeplans eingeordnet, so dass die Autobahngesellschaft des Bundes sie selbstverständlich weiterverfolgen darf.