Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

46 verspätete Starts wegen Gewitter

Am Abend des 12. September 2023 hat die Hessische Luftaufsicht am Frankfurter Flughafen 48 Ausnahmegenehmigungen für wetterbedingte Verspätungsstarts nach 23:00 Uhr erteilt; 46 davon wurden genutzt. Zwei Maschinen mussten wegen der 00.00-Uhr-Grenze am Boden bleiben.

Aufgrund des Gewitters am Platz wurde die Abfertigung aus Sicherheitsgründen zwischen 20:05 und 21:00 Uhr eingestellt. Zudem wurden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) sogenannte ATC-Steuerungsmaßnahmen durchgeführt, d.h. die Intervalle zwischen den Abflügen wurden vergrößert. Der letzte Start (LH1308 nach Beirut) fand um 23:55 Uhr statt.

Zusätzlich gab es noch sieben Verspätungslandungen. Die letzte Landung (DE1403 aus Fuerteventura) erfolgte um 23:29 Uhr. Zwei Luftfahrzeuge, deren Landung für Frankfurt vorgesehen war, wurden nach Stuttgart umgeleitet.

Extremwetterereignisse verlagern sich mehr und mehr in die Jahresmitte

Am Flughafen gelten zwischen 23.00 und 5.00 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Maschinen mit planmäßiger Ankunft vor 23.00 Uhr dürfen bis 24.00 Uhr landen, sofern sich Verspätungsgründe nicht aus der Flugplangestaltung ergeben. Verspätete Starts sind bis 24.00 Uhr möglich, bedürfen aber jeweils einer gesonderten Genehmigung. Kriterium hierbei ist, dass Verspätungsgründe außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluglinie liegen.  

Die Bestimmungen für verspätete Starts zielten ursprünglich auf winterliche Kälteeinbrüche, die Verzögerungen durch Enteisungsmaßnahmen verursachen. Infolge der Klimaerwärmung verlagern sich die Extremwetterereignisse aber mehr und mehr in die Jahresmitte und finden in Form von Gewittern, Stürmen und Starkregen statt. So gab es von Juni bis August in Frankfurt 252 Verspätungsstarts, von Dezember bis Februar dagegen nur 147, davon allein 118 im Dezember.

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