Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

24 verspätete Starts und Landungen wegen Drohnensichtungen

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Wegen mehrerer Drohnensichtungen im Umfeld des Frankfurter Flughafens hat die Hessische Luftaufsicht am Frankfurter Flughafen Ausnahmegenehmigungen für Verspätungsstarts erteilt. Der Flugbetrieb musste am Donnerstagabend durch die Flugsicherung ab 20:19 Uhr für Abflüge eingestellt werden. Zwischen 20:32 Uhr und 21:08 Uhr wurde der Flugbetrieb komplett eingestellt. Diese Einschränkungen führten zu erheblichen Verzögerungen im Betriebsablauf.

Die Hessische Luftaufsicht genehmigte acht Anträge für Abflüge nach 23:00 Uhr, da der Grund der Verspätungen außerhalb des Einflussbereichs der Luftverkehrsunternehmen lag. Von den acht genehmigten Anträgen wurden sechs Anträge in Anspruch genommen. Der letzte Start erfolgte um 23:52 Uhr durch die LH 820 nach Göteborg.

Im Zusammenhang mit der Drohnensichtung und der Einstellung des Flugbetriebs mussten die Landungen von 32 Luftfahrzeugen u.a. nach München, Stuttgart, Köln, Nürnberg, Düsseldorf und Hahn umgeleitet werden. Von diesen 32 Luftfahrzeugen landeten 18 Luftfahrzeuge in Frankfurt/Main nach 23:00 Uhr. Drei umgeleitete Flüge konnten wegen der am Flughafen Frankfurt geltenden 00:00 Uhr Grenze ihren Ausweichflughafen nicht mehr verlassen. Die letzte Landung erfolgte um 23:55 Uhr durch die LH 033 aus dem Ausweichflughafen Düsseldorf.

Am Flughafen gelten zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Maschinen mit planmäßiger Ankunft vor 23:00 Uhr dürfen bis 24:00 Uhr landen, sofern sich Verspätungsgründe nicht aus der Flugplangestaltung ergeben. Verspätete Starts sind bis 24:00 Uhr möglich, bedürfen aber jeweils einer gesonderten Genehmigung. Kriterium hierbei ist, dass Verspätungsgründe außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluglinie liegen.

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