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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Niedrigwasser am Rhein: Hessen erleichtert Großraum- und Schwertransporte

  • Land erweitert Ausnahmeregelung auf Großraum- und Schwertransporte bis 44 Tonnen
  • Mansoori: „Wir schaffen zusätzliche Möglichkeiten, um wichtige Transportketten aufrechtzuerhalten“
  • Regelung gilt befristet bis zum 31. August

Wiesbaden, 19. August 2026. Hessen reagiert auf die weiterhin eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf dem Rhein und erweitert die bestehenden Ausnahmen vom Sonn-, Feiertags- und Samstagsfahrverbot. Künftig können auch Großraum- und Schwertransporte bis zu einem Gewicht von 44 Tonnen von den Erleichterungen profitieren, wenn sie der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Damit sollen Lieferketten stabilisiert und zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße geschaffen werden.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori: „Die Einschränkungen auf dem Rhein treffen Lieferketten und damit auch Unternehmen in Hessen. Wo Transporte auf dem Wasser nicht mehr wie gewohnt möglich sind und auch die Schiene nur begrenzte zusätzliche Kapazitäten bietet, müssen wir pragmatisch handeln. Deshalb erweitern wir die bestehende Ausnahmeregelung gezielt auf Großraum- und Schwertransporte bis 44 Tonnen. So schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten, um wichtige Transportketten aufrechtzuerhalten.“

Mit der Erweiterung werden Großraum- und Schwertransporte bis zu einem Gewicht von 44 Tonnen von den bestehenden Ausnahmen erfasst. Sie dürfen damit an Sonn- und Feiertagen sowie auf den von der Ferienreiseverordnung erfassten Strecken auch an Samstagen verkehren. Voraussetzung ist, dass die Transporte unmittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen.

Die zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden sollen darüber hinaus die für Großraum- und Schwertransporte geltenden zeitlichen Beschränkungen für die Nutzung bestimmter Straßen im Einzelfall auf das notwendige Maß reduzieren. Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten der Fahrerinnen und Fahrer bleiben davon unberührt.

Bereits seit dem 11. August 2026 gilt in Hessen eine befristete Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von den Samstagsfahrverboten der Ferienreise-verordnung für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und für Anhänger hinter Lastkraftwagen. Die Ausnahme umfasst auch notwendige Leerfahrten, sofern diese unmittelbar mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte die Länder mit Schreiben vom 13. August gebeten, die bestehenden Ausnahmeregelungen auch auf Großraum- und Schwertransporte auszuweiten. Hessen setzt diese Bitte mit der erweiterten Regelung um. Sie gilt bis zum 31. August 2026.

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