Blick auf eine Wohnstraße mit Neubauten

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Hessen verbessert die soziale Wohnraumförderung – mehr Unterstützung für Neubau und Modernisierung

  • Neue Anreize für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen in Regionen mit besonders hohen Grundstückspreisen
  • Höhere und einfachere Förderung für Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
  • Nach dem Rekordjahr 2025 setzt Hessen seine Wohnraumförderung konsequent fort.

Hessen entwickelt seine soziale Wohnraumförderung weiter und passt die Förderrichtlinie zum Programmjahr 2026 gezielt an. Ziel ist es, den Neubau bezahlbarer Wohnungen dort stärker zu unterstützen, wo die Herausforderungen besonders groß sind, und die vorhandenen Fördermittel noch wirksamer einzusetzen. Gleichzeitig bleibt die Modernisierungsförderung als wichtige Säule der sozialen Wohnraumförderung erhalten.

Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Förderung erneut in zwei Anmeldetranchen vergeben. Bauvorhaben können über die kommunalen Wohnraumförderstellen bis zum 21. August 2026 beziehungsweise bis zum 20. November 2026 angemeldet werden.

„Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern dort, wo gebaut und modernisiert wird. Deshalb entwickeln wir unsere Wohnraumförderung konsequent weiter. Wir unterstützen gezielt dort, wo die Hürden am größten sind – bei hohen Grundstückspreisen, beim Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie bei der Modernisierung bestehender Wohnungen. So setzen wir die vorhandenen Mittel wirksamer ein und schaffen bessere Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Hessen“, sagte der Hessische Wirtschafts- und Bauminister sowie stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori.

Mehr Förderung in Regionen mit hohen Grundstückspreisen

Beim Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erhöht das Land bei Grundstückswerten ab 1.200 Euro je Quadratmeter das Förderdarlehen um weitere 200 Euro auf bis zu 2.700 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Dadurch steigt – je nach gewählter Fördervariante – auch der anteilige Finanzierungszuschuss auf bis zu 40 Prozent des Förderdarlehens.

Mit dem neuen Metropolzuschlag setzt das Land gezielt zusätzliche Investitionsanreize in Regionen mit besonders hohen Grundstückspreisen.

Einfachere Förderung für Studierende und Auszubildende

Die Förderung für den Neubau von Wohnraum für Studierende und Auszubildende wird künftig unabhängig vom Grundstückswert pauschaliert. Gefördert werden künftig 70.000 Euro je Einzelappartement beziehungsweise erstem Wohnplatz in einer Wohngemeinschaft sowie 55.000 Euro für jeden weiteren Wohnplatz. Hinzu kommt – abhängig von der Bindungsdauer – ein Finanzierungszuschuss von bis zu 40 Prozent.

Mit den neuen Pauschalen stärkt das Land flächensparende Wohnformen und verbessert die Rahmenbedingungen für zusätzlichen Wohnraum für Studierende und Auszubildende in ganz Hessen.

Fördermittel noch gezielter einsetzen

Der Förderzins in der Neubauförderung wird auf 0,6 Prozent angepasst. Auch damit bleibt angesichts des aktuellen Zinsniveaus ein erheblicher Fördervorteil bestehen. Die dadurch freiwerdenden Mittel fließen vollständig in zusätzliche Förderungen des sozialen Mietwohnungsbaus.

Die Modernisierungsförderung bleibt unverändert Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Die entsprechenden Darlehen bleiben weiterhin zinslos und werden aus Mitteln des Wohnrauminvestitionsprogrammgesetzes finanziert.

Energetische Maßnahmen gehören künftig nicht mehr zu den förderfähigen Modernisierungsmaßnahmen. Sie sollen ab dem kommenden Jahr über ein gesondertes Landesprogramm finanziert werden, das aus Mitteln des Sondervermögens des Bundes gespeist werden soll.

Rekordjahr 2025 als Grundlage

Die Weiterentwicklung der Wohnraumförderung baut auf dem erfolgreichsten Förderjahr seit Jahrzehnten auf. Im Jahr 2025 stellte Hessen Fördermittel für insgesamt 5.216 Wohnungen und Wohnplätze bereit – mehr als jemals zuvor und deutlich mehr als im bisherigen Rekordjahr 2024 mit 4.792 geförderten Einheiten.

Insgesamt investierte das Land im vergangenen Jahr rund 689,1 Millionen Euro in den Neubau, die Modernisierung und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums sowie in selbstgenutztes Wohneigentum.