Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Hessen unterstützt sichere und barrierefreie Querungen in Hanau mit über 360.000 Euro

  • Drei neue Fußgängerampeln in Klein-Auheim und Steinheim
  • Kreuzungsbereiche werden barrierefrei und fußgängerfreundlich umgestaltet
  • Land übernimmt 362.400 Euro der Gesamtkosten von 495.000 Euro

Das Land Hessen unterstützt die Stadt Hanau mit 362.400 Euro beim Bau von drei neuen Fußgängerampeln sowie bei der fußgängerfreundlichen Umgestaltung von zwei angrenzenden Kreuzungsbereichen in Klein-Auheim und Steinheim. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 495.000 Euro. Die Bauarbeiten sollen im September 2026 beginnen und voraussichtlich im Juni 2027 abgeschlossen werden.

„Wer zu Fuß oder mit Einschränkungen unterwegs ist, muss Straßen sicher und möglichst ohne Barrieren überqueren können. Gerade an Haltestellen und viel genutzten Wegen entscheidet eine gute Infrastruktur darüber, ob Menschen sich im Alltag sicher bewegen können. Mit den neuen Querungen in Hanau verbessern wir ganz konkret die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und schaffen zugleich mehr Barrierefreiheit“, sagte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori.

MEHR SICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT AN DREI STANDORTEN

Eine der neuen Fußgängerampeln entsteht im Stadtteil Steinheim an der Ludwigstraße (L 3065) in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle „Alicestraße“. In Klein-Auheim sind zwei weitere Anlagen an der Seligenstädter Straße (L 3065) vorgesehen. Sie ersetzen dort die bisherigen Zebrastreifen in der Nähe der Schillerstraße und der Brüder-Bauer-Straße.

Auch die angrenzenden Einmündungsbereiche werden umgestaltet. Gehwege sollen verbreitert und zusätzliche Grünflächen geschaffen werden. Alle drei Querungsstellen werden barrierefrei ausgebaut. Dazu werden die Bordsteine abgesenkt und taktile Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderung eingebaut.

Die Förderung erfolgt aus dem Programm „Starke Heimat Hessen“ nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität. Über die Richtlinie unterstützt das Land Investitionen sowie Planungen, Konzepte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs.

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