- Jährlich 4,531 Millionen Euro für besonders fluglärmbetroffene Kommunen
- Neuer Verteilschlüssel berücksichtigt aktuelle Flug- und Bevölkerungsdaten
- Übergangsregelung für 2027 federt starke Veränderungen bei einzelnen Kommunen ab
4,531 Millionen Euro pro Jahr sollen den besonders von Fluglärm betroffenen Kommunen auch von 2027 bis 2031 zur Verfügung stehen. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf damit Ausgleichsleistungen von bis zu 22,655 Millionen Euro für weitere fünf Jahre vor. Gleichzeitig soll die Verteilung der Mittel an die aktuelle Fluglärmsituation angepasst werden. Der Hessische Landtag berät die Novelle des Regionallastenausgleichsgesetzes heute in erster Lesung.
„Der Frankfurter Flughafen ist für Hessen wirtschaftlich von großer Bedeutung. Die Belastung durch Fluglärm verteilt sich aber nicht gleichmäßig, sondern trifft vor allem die Menschen in seinem Umfeld. Deshalb wollen wir den Ausgleich verlässlich fortführen. Gleichzeitig ist es richtig, die Verteilung nach vielen Jahren auf eine aktuelle Datengrundlage zu stellen,“ sagte Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Johannes Loheide.
Neuer Schlüssel bildet aktuelle Belastung ab
Der bisherige Verteilschlüssel beruhte auf dem Flugbetrieb des Jahres 2015. Für die Neuberechnung wurden aktuelle Flugbewegungen und Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2024 zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Belastung am Tag als auch in der Nacht sowie die Zahl der jeweils betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner.
Ab 2028 soll der neue Schlüssel vollständig gelten. Er umfasst 20 anspruchsberechtigte Kommunen. Für das Jahr 2027 ist eine einmalige Übergangsregelung mit 22 Kommunen vorgesehen. Sie soll verhindern, dass die Umstellung bei einzelnen Städten und Gemeinden unmittelbar zu besonders starken Einnahmeverlusten führt. Die Übergangsregelung wurde nach der Regierungsanhörung auf Bitte der Fluglärmkommission Frankfurt, des Forums Flughafen und Region sowie des Hessischen Landkreistages in den Gesetzentwurf aufgenommen. Das jährliche Gesamtvolumen von 4,531 Millionen Euro wird dadurch nicht erhöht.
„Wir aktualisieren den Ausgleich, ohne den Kommunen bei der Umstellung den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Für 2027 schaffen wir deshalb einen Übergang. Danach richtet sich die Verteilung vollständig nach dem neuen Schlüssel“, so Loheide.
Kommunen können Mittel flexibler einsetzen
Mit der Novelle sollen auch die Verwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Kommunen können die Mittel künftig ausdrücklich für die Erfassung, Messung und Auswertung der Fluglärmbelastung einsetzen. Auch interkommunale Projekte können finanziert werden, wenn sie unmittelbar der Bewältigung fluglärmbedingter Belastungen dienen.
Neu ist außerdem eine Überprüfung der tatsächlichen Fluglärmentwicklung. Das zuständige Ministerium soll dem Hessischen Landtag bis zum 31. Dezember 2028 einen Bericht vorlegen. Damit kann überprüft werden, ob Veränderungen des Flugbetriebs eine weitere Anpassung der Verteilung erforderlich machen.
Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf eine Grundlage für ergänzende Regelungen zum Fluglärmschutz. Das zuständige Ministerium soll ermächtigt werden, per Rechtsverordnung nähere Vorgaben für zusätzliche Leistungen der Flughafenbetreiberin außerhalb des festgesetzten Lärmschutzbereichs zu treffen, wenn entsprechende Verpflichtungen gegenüber dem Land bestehen.
Hintergrund
Verteilung der Ausgleichsmittel im Übergangsjahr 2027
| Stadt/Gemeinde | jährlich bis zu |
| Bischofsheim | 249.000 Euro |
| Büttelborn | 418.000 Euro |
| Darmstadt | 48.000 Euro |
| Erzhausen | 50.000 Euro |
| Flörsheim am Main | 451.000 Euro |
| Ginsheim-Gustavsburg | 150.000 Euro |
| Griesheim | 125.000 Euro |
| Groß-Gerau | 47.000 Euro |
| Hanau | 61.000 Euro |
| Hattersheim am Main | 99.000 Euro |
| Hochheim am Main | 171.000 Euro |
| Kelsterbach | 109.000 Euro |
| Mainz | 119.000 Euro |
| Mörfelden-Walldorf | 195.000 Euro |
| Mühlheim am Main | 84.000 Euro |
| Nauheim | 260.000 Euro |
| Neu-Isenburg | 322.000 Euro |
| Offenbach am Main | 566.000 Euro |
| Raunheim | 516.000 Euro |
| Rüsselsheim am Main | 371.000 Euro |
| Trebur | 32.000 Euro |
| Weiterstadt | 88.000 Euro |
| Summe | 4.531.000 Euro |
Regulärer Verteilschlüssel für 2028 bis 2031
| Stadt/Gemeinde | jährlich bis zu |
| Bischofsheim | 246.570 Euro |
| Büttelborn | 441.340 Euro |
| Darmstadt | 70.680 Euro |
| Erzhausen | 73.250 Euro |
| Flörsheim am Main | 474.510 Euro |
| Ginsheim-Gustavsburg | 134.010 Euro |
| Griesheim | 147.820 Euro |
| Hanau | 83.730 Euro |
| Hattersheim am Main | 121.950 Euro |
| Hochheim am Main | 123.780 Euro |
| Kelsterbach | 72.640 Euro |
| Mainz | 142.310 Euro |
| Mörfelden-Walldorf | 218.490 Euro |
| Mühlheim am Main | 61.460 Euro |
| Nauheim | 163.460 Euro |
| Neu-Isenburg | 344.860 Euro |
| Offenbach am Main | 589.550 Euro |
| Raunheim | 539.580 Euro |
| Rüsselsheim am Main | 393.760 Euro |
| Weiterstadt | 87.250 Euro |
| Summe | 4.531.000 Euro |