Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Fluglärmausgleich soll bis 2031 weiterlaufen

  • Jährlich 4,531 Millionen Euro für besonders fluglärmbetroffene Kommunen
  • Neuer Verteilschlüssel berücksichtigt aktuelle Flug- und Bevölkerungsdaten
  • Übergangsregelung für 2027 federt starke Veränderungen bei einzelnen Kommunen ab

4,531 Millionen Euro pro Jahr sollen den besonders von Fluglärm betroffenen Kommunen auch von 2027 bis 2031 zur Verfügung stehen. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf damit Ausgleichsleistungen von bis zu 22,655 Millionen Euro für weitere fünf Jahre vor. Gleichzeitig soll die Verteilung der Mittel an die aktuelle Fluglärmsituation angepasst werden. Der Hessische Landtag berät die Novelle des Regionallastenausgleichsgesetzes heute in erster Lesung.

„Der Frankfurter Flughafen ist für Hessen wirtschaftlich von großer Bedeutung. Die Belastung durch Fluglärm verteilt sich aber nicht gleichmäßig, sondern trifft vor allem die Menschen in seinem Umfeld. Deshalb wollen wir den Ausgleich verlässlich fortführen. Gleichzeitig ist es richtig, die Verteilung nach vielen Jahren auf eine aktuelle Datengrundlage zu stellen,“ sagte Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Johannes Loheide.

Neuer Schlüssel bildet aktuelle Belastung ab

Der bisherige Verteilschlüssel beruhte auf dem Flugbetrieb des Jahres 2015. Für die Neuberechnung wurden aktuelle Flugbewegungen und Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2024 zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Belastung am Tag als auch in der Nacht sowie die Zahl der jeweils betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner.

Ab 2028 soll der neue Schlüssel vollständig gelten. Er umfasst 20 anspruchsberechtigte Kommunen. Für das Jahr 2027 ist eine einmalige Übergangsregelung mit 22 Kommunen vorgesehen. Sie soll verhindern, dass die Umstellung bei einzelnen Städten und Gemeinden unmittelbar zu besonders starken Einnahmeverlusten führt. Die Übergangsregelung wurde nach der Regierungsanhörung auf Bitte der Fluglärmkommission Frankfurt, des Forums Flughafen und Region sowie des Hessischen Landkreistages in den Gesetzentwurf aufgenommen. Das jährliche Gesamtvolumen von 4,531 Millionen Euro wird dadurch nicht erhöht.

„Wir aktualisieren den Ausgleich, ohne den Kommunen bei der Umstellung den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Für 2027 schaffen wir deshalb einen Übergang. Danach richtet sich die Verteilung vollständig nach dem neuen Schlüssel“, so Loheide.

Kommunen können Mittel flexibler einsetzen

Mit der Novelle sollen auch die Verwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Kommunen können die Mittel künftig ausdrücklich für die Erfassung, Messung und Auswertung der Fluglärmbelastung einsetzen. Auch interkommunale Projekte können finanziert werden, wenn sie unmittelbar der Bewältigung fluglärmbedingter Belastungen dienen.

Neu ist außerdem eine Überprüfung der tatsächlichen Fluglärmentwicklung. Das zuständige Ministerium soll dem Hessischen Landtag bis zum 31. Dezember 2028 einen Bericht vorlegen. Damit kann überprüft werden, ob Veränderungen des Flugbetriebs eine weitere Anpassung der Verteilung erforderlich machen.

Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf eine Grundlage für ergänzende Regelungen zum Fluglärmschutz. Das zuständige Ministerium soll ermächtigt werden, per Rechtsverordnung nähere Vorgaben für zusätzliche Leistungen der Flughafenbetreiberin außerhalb des festgesetzten Lärmschutzbereichs zu treffen, wenn entsprechende Verpflichtungen gegenüber dem Land bestehen.

Hintergrund

Verteilung der Ausgleichsmittel im Übergangsjahr 2027

Stadt/Gemeindejährlich bis zu
Bischofsheim249.000 Euro
Büttelborn418.000 Euro
Darmstadt48.000 Euro
Erzhausen50.000 Euro
Flörsheim am Main451.000 Euro
Ginsheim-Gustavsburg150.000 Euro
Griesheim125.000 Euro
Groß-Gerau47.000 Euro
Hanau61.000 Euro
Hattersheim am Main99.000 Euro
Hochheim am Main171.000 Euro
Kelsterbach109.000 Euro
Mainz119.000 Euro
Mörfelden-Walldorf195.000 Euro
Mühlheim am Main84.000 Euro
Nauheim260.000 Euro
Neu-Isenburg322.000 Euro
Offenbach am Main566.000 Euro
Raunheim516.000 Euro
Rüsselsheim am Main371.000 Euro
Trebur32.000 Euro
Weiterstadt88.000 Euro
Summe4.531.000 Euro

Regulärer Verteilschlüssel für 2028 bis 2031

Stadt/Gemeindejährlich bis zu
Bischofsheim246.570 Euro
Büttelborn441.340 Euro
Darmstadt70.680 Euro
Erzhausen73.250 Euro
Flörsheim am Main474.510 Euro
Ginsheim-Gustavsburg134.010 Euro
Griesheim147.820 Euro
Hanau83.730 Euro
Hattersheim am Main121.950 Euro
Hochheim am Main123.780 Euro
Kelsterbach72.640 Euro
Mainz142.310 Euro
Mörfelden-Walldorf218.490 Euro
Mühlheim am Main61.460 Euro
Nauheim163.460 Euro
Neu-Isenburg344.860 Euro
Offenbach am Main589.550 Euro
Raunheim539.580 Euro
Rüsselsheim am Main393.760 Euro
Weiterstadt87.250 Euro
Summe4.531.000 Euro

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