Das Hessische Wirtschaftsministerium begrüßt die gestern vorgestellten Schritte der Bundesregierung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrs in Deutschland. Die geplanten Anpassungen schaffen aus Sicht des Landes wichtige Impulse für Stabilität, Planungssicherheit und fairen Wettbewerb für die Branche im internationalen Umfeld.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori erklärte dazu:
„Das beschlossene Maßnahmenpaket ist ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Die Senkung der Gebühren und der Luftverkehrssteuer werden unsere Wettbewerbsfähigkeit im Flugverkehr stärken. Gerade Deutschlands größtes Drehkreuz in Frankfurt wird davon profitieren. Die Landesregierung hat sich für diese Schritte stark gemacht. Das ist kein Selbstzweck sondern ein Bekenntnis zu Beschäftigung und Wohlstand. Vom Luftverkehr hängen viele andere Branchen in Hessen und ganz Deutschland ab, etwa Gastronomie, Hotellerie und Messen. Und für Bürgerinnen und Bürger soll der Urlaub bezahlbar bleiben. Mittelfristig bleibt viel zu tun. Im internationalen Wettbewerb geht es zunehmend unfair zu. Staatsairlines und Flughäfen aus anderen Ländern unterlaufen Arbeitsbedingungen und Umweltstandards. Nichts ist gewonnen, wenn wir internationale Verbindungen an diese Standorte verlieren. Damit wir im globalen Umfeld gut bestehen, brauchen wir gute Rahmenbedingungen – für Unternehmen, Beschäftigte und für die Bürgerinnen und Bürger, die auf gute Verbindungen angewiesen sind. Es ist richtig und notwendig, dass der Bund hier entschlossen handelt.“
Die Bundesregierung plant unter anderem:
- Maßnahmen zur Senkung von Gebühren im Luftverkehr, mit dem Ziel, die Gebühren bis 2029 spürbar zu reduzieren.
- Prozess- und Effizienzverbesserungen bei den Luftsicherheitskontrollen und der Digitalisierung von Abläufen im Luftfahrt-Bundesamt.
- Eine Harmonisierung der Einfuhrumsatzsteuer nach europäischem Vorbild, um Wettbewerbsnachteile deutscher Flughäfen zu vermeiden.
- Die Streichung der sogenannten nationalen Power-to-Liquid-Quote, um zusätzliche Belastungen der Branche zu verhindern.
- Eine Anpassung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026.