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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ausnahmen für Starts nach 23 Uhr am Flughafen Frankfurt

In den Nachmittags-und Abendstunden des 02. Mai 2024 kam es am Frankfurter Flughafen aufgrund starker Gewittertätigkeiten im Bereich des Flughafens sowie großflächigen Teilen Süd- und Mitteldeutschlands zu Verzögerungen im Flugbetrieb.

Aus Sicherheitsgründen musste die Flugzeugabfertigung zwischen 17:33 und 19:24 Uhr eingestellt werden.

Die daraus resultierten Verzögerungen führten dazu, dass die Hessische Luftaufsicht insgesamt 25 Ausnahmeanträge für Starts nach 23:00 Uhr genehmigte welche auch in Anspruch genommen wurden. Der letzte Start und erfolgte um 23:34 Uhr durch LH 1526 - Lufthansa nach Edinburgh.

Anfliegender Flugverkehr wurde ebenfalls beeinträchtigt. 5 Maschinen konnten den Flughafen erst nach 23:00 Uhr erreichen. Die letzte Landung erfolgte um 23:32 Uhr durch die 4Y 307 - Discover Airlines aus Teneriffa.

Am Frankfurter Flughafen gelten zwischen 23:00 und 05:00 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Maschinen mit geplanter Ankunft vor 23:00 Uhr dürfen bis 00:00 Uhr landen, wenn sich die Verspätungsgründe nicht aus der Flugplangestaltung ergeben. Verspätete Starts sind ebenfalls bis 00:00 Uhr möglich, jedoch ist eine gesonderte Genehmigung nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung erforderlich. Kriterium ist hierbei, dass die Verspätungsgründe außerhalb der Einflussbereiches der jeweiligen Fluggesellschaft liegen.

 

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