Die Härtefallhilfe soll Haushalte von den besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks im Jahr 2022 entlasten. Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt, das Programm wird von den Ländern umgesetzt. Es gilt für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesem verdoppelten Betrag liegen. Als Vergleich gilt ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Fast 28.000 Anträge seit Mai
Seit dem Start des Programms im Mai 2023 sind in Hessen knapp 28.000 Anträge beim federführenden Regierungspräsidium Darmstadt eingegangen, etwa 18.000 davon wurden bereits bearbeitet. Insgesamt wurden dabei bisher über 6,5 Mio. Euro bewilligt.
Die Hilfe steht auch Mieterinnen und Mietern zu, die die jeweilige Feuerstätte nicht selbst betreiben, sondern per Zentralheizung mit Wärme versorgt werden. Für sie muss jedoch der Vermieter bzw. die Vermieterin den Antrag stellen und die Hilfe anschließend weiterreichen. Mieterinnen und Mieter sollten daher auf ihre Vermieterin oder ihren Vermieter zugehen und abklären, ob ein Härtefallhilfeantrag gestellt wird oder wurde. Bei Bedarf unterstützen regionale Mietervereine dabei, mögliche Ansprüche durchzusetzen.
Um den Antrag zu stellen, ist zuerst ein Onlinerechner aufzurufen. Dort wird ermittelt, ob überhaupt Anspruch auf Härtefallhilfe besteht. Ist dies der Fall, wird das Antragsformular freigeschaltet. Am einfachsten funktioniert die Antragsstellung über das Smartphone. Wer den Antrag nicht online stellen möchte, kann
- per Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
- telefonisch (06151/12-6000)
- oder postalisch (Regierungspräsidium Darmstadt, Projektgruppe Heizkostenhilfe, 64278 Darmstadt)
einen Papierantrag anfordern. Die Übersendung der Papieranträge kann allerdings bis zu vier Wochen dauern. Die ausgefüllten Anträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 eingehen.
Empfehlenswert ist eine vorherige Klärung, ob überhaupt ein Anspruch auf eine Härtefallhilfe besteht. Beispiel Heizöl: Nur wer im Jahr 2022 mindestens 1,42 Euro pro Liter gezahlt hat – einschließlich aller Nebenkosten – kann die Hilfen beantragen. Maßstab ist der vom Bund für das Jahr 2021 festgesetzte Referenzpreis von 0,71 Euro pro Liter, der individuell im Jahr 2021 gezahlte Literpreis kann nicht zur Berechnung herangezogen werden. Alle weiteren Rechenbeispiele sind hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.