Auch Hessische Haushalte, die von stark gestiegenen Energiekosten des Jahres 2022 betroffen waren, sollen spätestens ab Anfang Mai Härtefallhilfen beantragen können. Über die Einzelheiten haben sich die Länder, die das Programm abwickeln sollen, jetzt mit dem Bund geeinigt, der die Kosten trägt. Voraussetzung ist, dass die Haushalte mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen; die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fernwärme sind ausgenommen, da deren Bezieher bereits über Preisbremsen entlastet wurden.
Die Härtefallhilfe soll über ein Online-Portal beantragt werden. „Daran wird mit Hochdruck gearbeitet, und wir werden die Freischaltung schnellstmöglich bekanntmachen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Donnerstag. „Ich bin froh, dass wir uns endlich mit dem Bund über die Details einigen konnten und die Betroffenen nun nicht mehr lange warten müssen.“
Privathaushalte erhalten Härtefallhilfe
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Es gilt eine Bagatellgrenze, das bedeutet, dass die Hilfe mehr als 100 Euro betragen muss, um ausgezahlt zu werden. Ein Haushalt kann maximal 2.000 Euro erhalten; Bei Gebäuden mit Zentralheizung können Vermieter und Vermieterinnen bzw. Wohneigentümergemeinschaften den Antrag stellen; die Hilfe ist dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung an die einzelnen Haushalte weiterzureichen.
„Bund und Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise abzufedern“, sagte Al-Wazir. „Dazu gehören Preisbremsen für die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fernwärme. Die Härtefallhilfe für private Haushalte bezieht nun auch die Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 eine besondere Härte erlitten haben.“ In Hessen werden die Anträge durch das Regierungspräsidium Darmstadt bewilligt.
Sie haben Fragen? Dann erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Darmstadt unter der Telefonnummer: 06151 12 6000. Oder schreiben Sie eine E-Mail an: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de