Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Härtefallhilfe für Energiekosten

Auch Hessische Haushalte, die von stark gestiegenen Energiekosten des Jahres 2022 betroffen waren, sollen spätestens ab Anfang Mai Härtefallhilfen beantragen können. Über die Einzelheiten haben sich die Länder, die das Programm abwickeln sollen, jetzt mit dem Bund geeinigt, der die Kosten trägt. Voraussetzung ist, dass die Haushalte mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen; die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fernwärme sind ausgenommen, da deren Bezieher bereits über Preisbremsen entlastet wurden.

Die Härtefallhilfe soll über ein Online-Portal beantragt werden. „Daran wird mit Hochdruck gearbeitet, und wir werden die Freischaltung schnellstmöglich bekanntmachen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Donnerstag. „Ich bin froh, dass wir uns endlich mit dem Bund über die Details einigen konnten und die Betroffenen nun nicht mehr lange warten müssen.“ 

Privathaushalte erhalten Härtefallhilfe

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Es gilt eine Bagatellgrenze, das bedeutet, dass die Hilfe mehr als 100 Euro betragen muss, um ausgezahlt zu werden. Ein Haushalt kann maximal  2.000 Euro erhalten; Bei Gebäuden mit Zentralheizung können Vermieter und Vermieterinnen bzw. Wohneigentümergemeinschaften den Antrag stellen; die Hilfe ist dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung an die einzelnen Haushalte weiterzureichen.

„Bund und Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise abzufedern“, sagte Al-Wazir. „Dazu gehören Preisbremsen für die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fernwärme. Die Härtefallhilfe für private Haushalte bezieht nun auch die Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 eine besondere Härte erlitten haben.“ In Hessen werden die Anträge durch das Regierungspräsidium Darmstadt bewilligt.

Sie haben Fragen? Dann erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Darmstadt unter der Telefonnummer: 06151 12 6000. Oder schreiben Sie eine E-Mail an: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de

Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Härtefallhilfe für Energiekosten für private Haushalte in Hessen?

Mit der Härtefallhilfe gewährt das Land Hessen Härtefallleistungen des Bundes für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind. Hierfür stellt der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung der Härtefallhilfen erfolgen durch die Länder.

Gemeint sind die Kosten für die nicht leitungsgebundenen Energieträger: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks. Kosten für Gas, Strom und Fernwärme sind nicht Gegenstand dieser Härtefallhilfe.

Antragsberechtigt ist der  Besitzer/die Besitzerin der jeweiligen Heizungsanlage („Feuerstättenbetreiber/in“) des Privathaushalts. Privathaushalte mit eigener Heizung können selbst beantragen („Direktantragstellende“). Werden die Feuerstätten zentral durch Vermieterinnen bzw. Vermieter oder durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz betrieben, sind diese Vermieterinnen und Vermieter bzw. diese Wohnungseigentumsgemeinschaften antragsberechtigt („Zentralantragstellende“).

Zentralantragstellende geben die Härtefallhilfen an die Privathaushalte mit der nächsten Heizkostenabrechnung weiter.

Erstattet werden die über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 („Entlastungszeitraum“) gemessen an dem Referenzpreis des Vorjahreszeitraums - allerdings nur bis zu einer Höhe von 80 Prozent und bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro je Privathaushalt. Es geht also nicht um die Ermittlung der individuellen Beschaffungskosten, sondern um eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert für das Jahr 2021, dem sogenannten Referenzpreis.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ausnahmsweise kann auch auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung aber erst später erfolgte. Der Referenzpreis ist der durchschnittliche Preis für den jeweiligen Energieträger im Jahr 2021. Beträge unter 100 Euro werden nicht erstattet (Bagatellgrenze).

Die bundesweiten Referenzpreise betragen (Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe):

  • Heizöl: 71 Cent/Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent/Liter
  • Holzpellets: 24 Cent/kg
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
  • Holzbriketts: 28 Cent/kg
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  • Kohle / Koks: 36 Cent/kg

Der Gesamtentlastungsbetrag wird nach dieser Formel berechnet: 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Der Rechnungsbetrag 2022 sind die Bruttokosten für den jeweiligen Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022. Die Bestellmenge ist die von dem jeweiligen Energieträger gelieferte Menge in diesem Zeitraum.

Vereinfachte Berechnungsbeispiele (jeweils für eine selbst genutzte Immobilie mit einem Haushalt): 

  1. Sie haben vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 insgesamt 5.000 Liter Heizöl zu  2,00 €/l inkl. MwSt. gekauft. Die Energiekosten betrugen demnach 10.000 €. Der Referenzpreis für Heizöl für 2021 beträgt 0,71 € inkl. MwSt.

    Erstattet werden 80 Prozent der über eine Verdoppelung des Referenzpreises von 0,71 € hinausgehenden Mehrkosten.

    Berechnung: 0,8 x (10.000 € - 2 x 0,71 €/l x 5.000 l) = 2.320 € potenzielle Hilfe. Je Haushalt ist der Zuschuss auf 2.000 € begrenzt. Daraus errechnet sich eine Härtefallhilfe von 2.000 Euro.
  2. Vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 haben Sie insgesamt 4.500 Liter Flüssiggas zu 1,20 €/l inkl. MwSt. gekauft. Gesamtenergiekosten: 5.400 €.

    Der Referenzpreis für Flüssiggas für 2021 beträgt 0,57 €/l.

    Berechnung: 0,8 x (5.400 € - 2 x 0,57 €/l x 4.500 l) = 216 € potenzielle Hilfe.
  3. Vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 haben Sie 5.000 kg  Holzpellets zu 0,70 €/kg gekauft. Die Gesamtkosten betrugen demnach 3.500 Euro.

    Der Referenzpreis für 2021 beträgt 0,24 €/kg.

    Berechnung: 0,8 x (3.500 € - 2 x 0,24 €/kg x 5.000 kg) = 880 € potenzielle Hilfe.

Zur Überprüfung, ob eine Hilfe beantragt werden kann, steht bei der Antragstellung ein Online-Rechner zur Verfügung.

 

Die Härtefallhilfe ist eine sogenannte Billigkeitsleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Hilfen für Hessen können online über das zentrale Antragsportal der Kasse. Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Seit dem 4. Mai 2023 können hier Anträge gestellt werden. Nach Beantragung der Hilfe über eine Onlineplattform wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.

Das Antragsportal für Hessen ist am 4. Mai 2023 freigeschaltet worden.