Windrad

Windenergieausbau in Hessen - Genehmigungen, Ausbauziele und Rahmenbedingungen

Wie lange dauert es, bis ein Windrad genehmigt und gebaut ist? Welche Maßnahmen werden zum Umwelt- und Naturschutz ergriffen? Wie geht der Windenergieausbau in Hessen weiter? Alle Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Fragen und Antworten

Windenergie in Hessen

Hessen steht gar nicht so schlecht da: In Hessen sind 1.168 Windenergieanlagen in Betrieb (Stand 31.12.2022). 2021 erzeugten die Windenergieanlagen knapp 3,8 Terawattstunden (TWh) Strom. Das war etwas weniger als 2020, weil 2021 weniger Wind geweht hat. Im Jahr 2022 aber wurde dies wieder aufgeholt: Im ersten Halbjahr 2022 wurde in Hessen 22 Prozent mehr Strom aus Windenergieanlagen eingespeist als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damit lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der hessischen Bruttostromerzeugung zusammen mit der stark wachsenden Erzeugung aus Solaranlagen im ersten Halbjahr 2022 bei sehr guten 58 Prozent.

3,8 TWh sind also eine ganze Menge Strom: In Hessen entspricht das rund der Hälfte der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Damit man es sich vorstellen kann: In einer Terawattstunde stecken eine Milliarde Kilowattstunden. Man könnte also sagen, dass mehr als 2,5 Mio. Hessinnen und Hessen in ihren Haushalten mit Strom aus Windenergie versorgt wurden.

Das Jahr 2023 bringt die Windenergie in Hessen weiter voran: In den ersten drei Quartalen des Jahres wurden 98 Anträge zur Genehmigung von Windenergie mit 605 MW Leistung gestellt (2022 waren es 63 Anträge für 362 MW Leistung). 

Es wurden aber nicht nur fleißig Anträge gestellt, sondern auch neue Anlagen in Betrieb genommen: Im Vergleich zum Vorjahr 2022 (13 Anlagen mit 59 MW Leistung) wurde 2023 mit 33 neuen Anlagen (141 MW Leistung) aufgestockt. Rund 167.000 Haushalte in Hessen können mit Hilfe der neuen Anlagen mit Strom versorgt werden.

Für die Energiewende muss das natürlich trotzdem mehr werden. Für weitere Windenergieanlagen wurden spezielle Flächen festgelegt, sogenannte „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“. Insgesamt sind das knapp 40.000 Hektar, das entspricht 1,9 Prozent der Gesamtfläche Hessens.

Ja, denn bei der Erzeugung von Strom entsteht klimaschädliches CO2 – wenn fossile Brennstoffe genutzt werden. In Hessen entsteht knapp ein Fünftel der CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung. Das bedeutet: Je größer der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien, desto geringer sind die CO2-Emissionen. Und da zählt jedes einzelne Windrad. Im Jahr 2021 zum Beispiel wurden für die Stromerzeugung in Hessen 5,8 Mio. Tonnen CO2 weniger ausgestoßen, weil Strom mit Wind oder Sonne anstatt mit Gas oder Kohle erzeugt wurden. Das zeigt, wie viel klimaschädliches CO2 eingespart werden kann, wenn Strom nicht mit Hilfe fossiler Brennstoffe erzeugt wird.

Es geht aber nicht nur darum, wie viel CO2-Emissionen eingespart werden, sondern auch, wie viele Strom die hessischen Windenergieanlagen liefern. Im Jahr 2021 haben die 1.168 Windräder in Hessen insgesamt 3,8 TWh Strom produziert. Wir wissen außerdem, dass in Privathaushalten im selben Jahr pro Kopf durchschnittlich 1.507 kWh verbraucht wurden. Man könnte also sagen, dass mehr als 2,5 Mio. Hessinnen und Hessen mit Strom aus Windenergie versorgt wurden.

Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in der Nähe von Windrädern gibt es Verwaltungsvorschriften und Gesetze, die immer wieder angepasst werden. Es gilt, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen so zu gestalten, dass die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt so gering wie möglich bleiben. In Hessen gibt es etwa geschützte Arten wie den Rotmilan, der besonders häufig  vorkommt. Um diesen zu schützen, gibt es Artenhilfsprogramme, um Windkraftausbau und Natur- und Artenschutz miteinander zu vereinbaren. Schulungen für die Mitarbeitenden in den Genehmigungsbehörden sowie für die Projektierer stellen eine korrekte Anwendung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift sicher, damit schnell geklärt werden kann, ob und wie Projekte umgesetzt werden können. Dieser hessische Weg minimiert Konfliktpotenziale und schafft Rechtssicherheit für Projektierer und Behörden, er beschleunigt Genehmigungsprozesse und stärkt zugleich wertvolle Arten wie den Rotmilan oder den Schwarzstorch. Ein weiterer wichtiger Baustein in der naturverträglichen Energiewende ist das landesweite Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten. Es fördert gezielt Maßnahmen, die die Populationen von Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Abendsegler stärken. Ein neues landesweites Gutachten weist konkrete Gebiete aus, die sich hierfür besonders eignen.

Soll ein Windrad in einem Waldgebiet gebaut werden, müssen Bäume weichen, und zwar auf einer Fläche von etwa 0,4 Hektar. Dafür werden aber in der Regel auf einer Ausgleichsfläche Bäume gepflanzt und neuer Wald entsteht. Je nach Standort müssen auch für Zufahrtswege Bäume fallen – diese Flächen können aber direkt nach dem Bau des Windrads wieder aufgeforstet werden.

 

Seit 2014 hat die Erzeugung erneuerbarer Energien in Hessen kräftig zugenommen. Der ab 2017 zu verzeichnende Einbruch beruht im Wesentlichen auf der missglückten EEG-Novelle des Bundes, die in diesem Jahr erstmals griff. Diese Novelle sollte die Kosten der Energiewende vermindern. Dazu wurde zum einen der jährliche Ausbau der erneuerbaren Energien durch das Auktionsverfahren begrenzt und zum anderen wurden die Betreiber von EEG-Anlagen verpflichtet, ihren Strom direkt zu vermarkten. Daher waren alle Antragsteller bemüht, ihre Genehmigung noch bis zum 31.12.2016 zu erhalten, um nicht an den ab 2017 eingeführten, noch für die Branche unbekannten und unkalkulierbaren Ausschreibungen teilzunehmen. Dies wirkte sich in der Folge auf zweifache Weise aus: Erstens wurden viele Projekte vorgezogen, um noch das Jahr 2016 zu erreichen, das deshalb ein Jahr mit einer außergewöhnlich hohen Zahl an Genehmigungen wurde. Zweitens führte die Umstellung auf neue Regeln zu einer Verunsicherung der Branche, und die Regeln führten dazu, dass am Anfang viele Anlagen den Zuschlag erhielten, die nicht realisiert wurden. Beides zusammen resultierte in dem krassen Einbruch des Jahres 2017. Hessen konnte sich diesen vom Bund gesetzten Rahmenbedingungen nicht entziehen.

Für jedes Windrad, das gebaut werden soll, muss eine Genehmigung vorliegen. Hierfür wiederum gibt es gesetzliche Vorgaben, deren Einhaltung von den Genehmigungsbehörden – in Hessen sind das die drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt – genau geprüft werden müssen. Es geht zum Beispiel darum, ob das Windrad Auswirkungen auf Mensch und Natur hat, ob Abstandsregeln zu Wohnsiedlungen eingehalten werden oder ob es zu hohe Lärmbelästigungen gibt oder es zu Schattenwurf kommt. Um zu prüfen, ob das Windrad gebaut und in Betrieb genommen werden darf, müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden. Es kommt oft vor, dass diese nicht vollständig sind und die Behörde, solange die Unterlagen nicht vollständig vorliegen, den Bau nicht weiter prüfen kann. Das verzögert nicht nur die Genehmigung, sondern auch den Bau selbst.

Bei Windparks mit mehr als 20 Windrädern muss immer eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Oft entscheiden sich die Projektierer und Projektiererinnen aber auch bei weniger Windrädern freiwillig für eine solche Prüfung. Das Land rät daher bereits seit längerem, dass eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung nur durchgeführt werden sollte, wenn sie wirklich, also rechtlich, notwendig ist. Die Vorranggebiete für Windenergie sind ja bereits darauf geprüft worden, ob sie in Sachen Natur- und Artenschutz generell geeignet sind.

Eine weitere Verzögerung kann entstehen, wenn Bürgerinnen und Bürger oder Verbände den Bau eines Windrads ablehnen und dagegen klagen. In Hessen wird leider aktuell gegen 75 Prozent der Genehmigungsbescheide für Windenergieanlagen geklagt. Vom Eingang der Klage bis zur Entscheidung vergehen oft mehrere Jahre, bei einer Berufung kommt es zu weiteren Verzögerungen. In dieser Zeit kann selbst bei einer genehmigten Anlage nicht mit dem Bau begonnen werden. Die meisten Klagen bleiben erfolglos, verzögern aber den Ausbau der Windenergie erheblich.

Hinzu kommt, dass möglicherweise nach einigen Jahren die beantragten Anlagentypen veraltet sind, sodass eine Änderungsgenehmigung beantragt werden muss. Wir haben das mal ausgerechnet: Wenn alle momentan beklagten Anlagen laufen würden, könnten sie die ganze Stadt Wiesbaden mit Strom versorgen.

Darum haben wir jetzt neue Richterstellen geschaffen, damit beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein neuer Senat eingerichtet werden kann, der sich nur um Verfahren rund um die Genehmigung von Windenergieanlagen kümmert. Damit werden hoffentlich viele Verfahren deutlich schneller abgeschlossen werden können.

Nein. Waren es in 2021 noch 27,4 Monate, so liegen die Laufzeiten für Genehmigungsanträge in 2022 und 2023 nur noch bei 13,1 Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen.

Basis für den Aufschwung sind zahlreiche Neuregelungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Zuletzt hatte das Land mit einem Erlass dafür gesorgt, dass die zahlreichen rechtlichen Erleichterungen zügig und rechtssicher angewendet werden können

Die „Fachagentur Windenergie an Land“, von der die erwähnten 38 Monate stammen, bezieht sich in ihrer Statistik ausschließlich auf den Zeitraum Januar 2018 bis Februar 2023 und berücksichtigt noch dazu nur diejenigen Verfahren, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend durchgeführt werden musste. Hinzu kommt, dass es in genau diesem Betrachtungszeitraum in Hessen ein paar wenige sehr lange Verfahren zum Abschluss gebracht wurden, die einen großen Einfluss auf den Durchschnitt haben: 2021 gab es nach außergewöhnlich langen Genehmigungsverfahren erteilte Genehmigungen, die den Eindruck entstehen lassen, dass es in Hessen generell im Schnitt deutlich länger dauern würde, bis Windräder genehmigt werden. So wurde zum Beispiel 2021 das Verfahren für zehn Windräder im Windpark Gaishecke bei Bad Hersfeld nach mehr als fünf Jahren abgeschlossen – bei 45 Genehmigungen im Jahr 2021 insgesamt, mit entsprechendem Einfluss auf die Durchschnittsdauer. Auch für den Windpark Brauerschwend und Lauterbach (sechs Windenergieanlagen) fanden mehrmalige Umplanungen durch die Antragstellerin statt, die zu einer Reduktion der Anlagenzahlen und schließlich zu einem Typwechsel führten. Dies hat die Genehmigungsdauer erheblich verlängert.

Durchschnittlich dauern in Hessen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen etwa 20 Monate – alle Verfahren der vergangenen 10 Jahre mit eingerechnet. Es kann aber auch schneller gehen: Sind die Unterlagen, die der Behörde zur Prüfung eingereicht werden, bereits vollständig und handelt es sich um ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, kann das Verfahren schnell zu Ende gebracht werden und ein Genehmigungsbescheid erteilt werden. Das kürzeste Verfahren endete nach 1,5 Monaten. Es kann aber auch im Einzelfall deutlich länger gehen. Das liegt nicht allein an der Genehmigungsbehörde, die das Verfahren bündelt und andere Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. In jedem Einzelfall gibt es andere Gründe.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen alle Träger öffentlicher Belange, die von einem Verfahren betroffen sind, beteiligt werden. Dazu gehören beispielsweise der Denkmalschutz, die Flugsicherung, der Deutsche Wetterdienst oder der Forst- und Naturschutz. In der Regel sind das bis zu 25 Fachbehörden und gegebenenfalls weitere Betroffene wie z. B. angrenzende Gemeinden. Diese müssen gesetzliche Vorgaben prüfen und benötigen dazu aussagekräftige Unterlagen. Diese werden nicht immer sofort vollständig eingereicht und müssen dann teilweise nachgefordert werden. Auf die Zeit, die die Antragstellerin oder der Antragssteller benötigt, um Unterlagen einzureichen, hat die Genehmigungsbehörde keinen Einfluss. Wenn zusätzliche Gutachten für den Artenschutz zu erstellen sind, kann dies bis zu einem Jahr dauern. Denn es muss eine jahreszeitliche Wachstumsperiode berücksichtigt und anschließend das Gutachten noch geschrieben werden.

Verzögerungen können außerdem entstehen, wenn Projektierer mitten im Verfahren den Anlagentyp wechseln oder den Standort verschieben. Dann müssen die Gutachten zu Lärm, Schattenwurf und Artenschutz erneuert werden.

Sind alle Unterlagen vollständig, wird in der Regel über den Antrag innerhalb von sieben Monaten entschieden, in vereinfachten Verfahren innerhalb von drei Monaten. Je nach Schwierigkeit der Prüfung kann diese Frist allerdings mehrmals um drei Monate verlängert werden.

Um die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, werden die Unterlagen je nach Beantragung der Projektierer und Größe des Windparks häufig öffentlich ausgelegt, und es können Einwendungen eingereicht werden. Nach deren Bearbeitung findet ein Erörterungstermin statt und der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss weitere Prüfungen durchführen. Auch ohne Öffentlichkeitsbeteiligung werden Einwände von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt und geprüft. Grundsätzlich gilt: Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, muss auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. zusätzlich steht es jedem Projektierer und jeder Projektiererin frei, die Öffentlichkeit freiwillig zu beteiligen, also auch, wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Windräder sind zu genehmigen, wenn sie alle rechtlichen Anforderungen an einen umweltkonformen Betrieb einhalten und die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt auf das zulässige Maß beschränkt werden. In der Regel formulieren die Fachbehörden in ihren Stellungnahmen entsprechende Nebenbestimmungen und Auflagen. In Fällen, in denen dies zu einer ablehnenden Stellungnahme führen würde, wird häufig geprüft, ob eine Genehmigung doch noch positiv beschieden werden kann. Dies kann etwa durch Maßnahmen wie Standortverschiebungen der Anlagen, zusätzliche Ausgleichmaßnahmen oder die Vorlage vertiefter Gutachten geschehen.  

Alle diese Maßnahmen kosten Zeit. Das Land Hessen sieht hier seit längerem großes Optimierungspotential und hat bereits zusammen mit den Genehmigungsbehörden Maßnahmen entwickelt, um das Verfahren zu beschleunigen.

In Hessen gibt es einige Rahmenbedingungen, die in anderen Bundesländern nicht so ausgeprägt sind. Dazu gehört die reiche Artenvielfalt mit vielen geschützten Arten wie z.B. dem Rotmilan, der häufig in Hessen vorkommt.

Hessen weist eine hohe Einwohnerdichte auf und hat durch den Flughafen Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet große Flächen, die wegen der Flugsicherheit Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erschweren.

Außerdem besteht Hessen als eines der waldreichsten Bundesländer zu mehr als 40 Prozent aus Wald. Diese Standorte sind schwieriger zu realisieren als Anlagen an der schleswig-holsteinischen oder niedersächsischen Küste. Zufahrtswege machen zusätzliche Rodungen mit den notwendigen Zulassungen erforderlich.

Die Radaranlagen des Deutschen Wetterdienstes, der Deutschen Flugsicherung und der Bundeswehr in Hessen erfordern zusätzliche Gutachten und Beurteilungen.

Als eines von zwei Bundesländern hat Hessen schon jetzt knapp zwei Prozent der Landesfläche für Windräder reserviert. Dank der neuen gesetzlichen Regelungen kann dort schneller genehmigt und gebaut werden.

Hessen sieht Optimierungspotential und hat zusammen mit den Genehmigungsbehörden Maßnahmen entwickelt, um die Verfahren zu beschleunigen. Unter anderem wurde dazu das Personal in den Genehmigungsbehörden aufgestockt, und es wurden fachübergreifende Windenergie-Projektgruppen in den Regierungspräsidien eingerichtet.

In einem gemeinsamen Brief an das Bundesverkehrsministerium haben Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir eine bessere Vereinbarkeit von Flugsicherheit und Windenergie gefordert, indem die Radien der Anlagenschutzbereiche um Drehfunkfeuer überprüft werden. Hier wurde bereits reagiert. So hat beispielsweise die Deutsche Flugsicherung GmbH ihre Anlagenschutzbereiche rund um Drehfunkfeuer verkleinert und mehr Spielraum für die Windenergie geschaffen. Wir wenden uns auch an das Bundesverteidigungsministerium, um im Einklang mit der Bundeswehr die für Hubschraubertiefflugstrecken zur Verfügung stehenden Flächen zugunsten neuer Windenergieanlagen einzugrenzen.

Darüber hinaus engagiert sich Hessen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Windenergie und in der Arbeitsgruppe Windenergie an Land und Bundeswehr für Lösungsansätze. Hessen hat zudem den Vorschlag eines typenoffenen Genehmigungsverfahren in die Diskussion eingebracht und unterstützt die Bemühungen des Bundes dies durch Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu ermöglichen. Ein typenoffenes Genehmigungsverfahren trägt zur Beschleunigung bei, da bei einer Änderung des Anlagentyps kein Änderungsantrag mehr erforderlich ist.

Auch mit dem Sommerpaket 2022 der Bundesregierung wurden wesentliche bundesrechtliche Beschleunigungsmaßnahmen beschlossen, die dem Windenergieausbau in Hessen einen weiteren Schub verleihen.

Diese Frage kann man nicht mit ja oder nein beantworten, denn in Deutschland setzt sich der Strompreis aus verschiedenen Komponenten zusammen und ist je nach Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Im Wesentlichen sind dies Kosten für Stromerzeugung, Transport und Vertrieb, Kosten für die Nutzung der Netze sowie Steuern und Abgaben. Tatsache ist, dass die Stromgestehungskosten von Wind und Photovoltaik in der Regel geringer sind als die von Kohle und Uran, vor allem dann, wenn man die Umweltfolgekosten berücksichtigen würde.

Die Kosten der erneuerbaren Energien stellen nur einen Teil des Strompreises dar. Eine Umlage der Kosten fand über die im Jahr 2000 eingeführte EEG-Umlage – auch „Ökostromumlage“ genannt – statt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Seither konnten die Kosten für Strom aus neuen Anlagen deutlich gesenkt werden. In den Ausschreibungen für Wind an Land wurden im Frühjahr 2022 beispielsweise Zuschlagswerte unter 6 ct/kWh erreicht. Altanlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung noch auf höhere Fördersätze angewiesen waren, erreichen zudem sukzessive ihr Förderende. Die EEG-Umlage ist zum 1. Juli 2022 entfallen.Trotzdem ist der Strom teuer wie nie: Weil der Gaspreis nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine so gestiegen ist. Das zeigt: Nicht die Erneuerbaren Energien sind das Problem, sondern die fossilen Energien.

Unabhängig vom Preis aber ist klar: Erneuerbare Energien schützen das Klima. Und Strom aus Erneuerbaren Energien macht Deutschland unabhängig von Staaten, die uns fossile Brennstoffe liefern, damit die Gas- und Kohlekraftwerke laufen. Denn Sonne und Wind kann uns niemand abdrehen.

 

Für ein ungestörtes Wohnen in der Nähe einer Windenergieanlage sorgen Mindestabstände, die eingehalten werden müssen. So müssen in den „Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie“ 1.000 Meter zur Wohnbebauung in einem Siedlungsgebiet einhalten werden. Zusätzlich werden im Genehmigungsverfahren zum Beispiel Lärm und Schattenwurf überprüft und gegebenenfalls durch Nebenbestimmungen auf das zulässige Maß begrenzt.

Vorranggebiete sind in den Teilregionalplänen Energie festgelegt, nur hier dürfen derzeit Windenergieanlagen gebaut werden. In Hessen sind das aktuell 1,9 Prozent der Landesfläche.

Der Bau von Windenergieanlagen ist unausweichlich mit gewissen Beeinträchtigungen verbunden. Daher gilt es, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen so zu gestalten, dass die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt so gering wie möglich bleiben.

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