Städte sollen lebendig und lebenswert bleiben. Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist es, die Zentren mit ihren öffentlichen Plätzen und Freiräumen als Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu stärken und den CO2-Ausstoß im öffentlichen Raum zu reduzieren. Städtebauliche Maßnahmen sollen zu einer nachhaltigen Ressourcennutzung beitragen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Mobilitäts-, Energie- und Klimaschutzkonzepte
- Leerstandbeseitigung und Revitalisierung von Brachen in städtischen Quartieren für neue öffentliche/halböffentliche oder auch private Nutzungen
- Revitalisierung von ehemals militärisch, industriell oder verkehrlich genutzten Brachflächen zur Nachnutzung als Gewerbe- oder Industriegebiet
- Sonstige Maßnahmen, die die Praxis und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität nachweisen oder die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie bessere Lebens- und Umweltbedingungen in Städten und deren Umland zum Ziel haben
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise
- Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind