Genehmigung der Flughafenentgelte
Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium prüft die Entgeltordnungen für den Flughafen. Die Entgeltordnung ist – ungeachtet der Verhaltenslenkung in Sachen Fluglärm – ein Finanzierungsinstrument des Flughafenbetreibers, weil es der Refinanzierung der Flughafeninfrastruktur dient. Das heißt, Investitionskosten sowie Kosten für den Betrieb werden auf die Nutzer umgelegt.
Lärmabhängige Entgelte
Um die wirtschaftlichen Anreize für den Einsatz moderner und leiserer Flugzeuge zu verstärken, wurden am Flughafen lärmabhängige Entgelte eingeführt, die in den letzten Jahren stetig stiegen. Lärmentgelte sind ein Teil der übrigen Lande- und Startentgelte und orientieren sich am tatsächlich vor Ort entstandenen und gemessenen Lärm.
- Hierbei werden die einzelnen Flugzeugtypen verschiedenen Lärmkategorien zugeordnet. Danach müssen Fluggesellschaften für lautere Flugzeuge höhere Entgelte zahlen als leisere.
- Für Starts oder Landungen in der Nachtrand- und -kernzeit gibt es gesonderte Entgeltzuschläge.
- Moderne und lärmeffiziente Flugzeuge bekommen einen Abschlag von bis zu 10 Prozent auf die Lärmentgelte.
- Einen Aufschlag von 50 Prozent auf das reguläre lärmabhängige Entgelt gibt es für Flugzeuge, die sich nur knapp unterhalb der festgelegten Lärmhöchstwerte bewegen und abends oder nachts (20:00 bis 07:59 Uhr) sowie am Wochenende (Freitag 20:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) in Frankfurt starten oder landen.
- Wenn die Fluggesellschaften ihre Flotte mit Vortex-Generatoren nachrüsten, reduzieren sich die Entgelte ebenfalls. Diese Generatoren werden an der Tragfläche montiert und durch Aerodynamik reduzieren sie die typischen hochfrequenten Pfeifgeräusche während des Anflugs. Zuerst galt das reduzierte Entgelt hierfür für den Flugzeugtyp A320, die A319 und A321 sollten zeitnah nachgefasst werden.
- Reduzierte Flughafenentgelte erhält die Fluggesellschaft auch für die Umrüstung auf moderne Navigationsinstrumente an Bord (GBAS-System).
- Darüber hinaus sind Lärmentgelte zur Refinanzierung der Maßnahmenprogramme (z.B. Schallschutzentgelte) zu entrichten.
- Das HMWEVW prüft die Entgeltordnung anhand von § 19b LuftVG. Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Liegen die Voraussetzungen vor, muss genehmigt werden.
Auswahl der Dienstleister für Bodenabfertigungsdienste
Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist auch beteiligt, wenn eine neue Konzession für Dienstleister in der Bodenabfertigung (z.B. Be- und Entladen der Flugzeuge) ausgeschrieben wird. Der Flughafenbetreiber Fraport AG bietet selbst solche Dienste an und ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben verpflichtet, einen weiteren Dienstleister zuzulassen. Damit der Flughafenbetreiber nicht selbst über die Auswahl seines Konkurrenten entscheidet, hat dies das Wirtschafts- und Verkehrsministerium als zuständige Luftfahrtbehörde zu übernehmen.