Tower am Frankfurter Flughafen

Wer hat am Flughafen was zu sagen?

Wer hat am Flughafen was zu sagen? Welche Aufgaben hat das Wirtschafts- und Verkehrsministerium? Wer ist sonst am Flughafen Frankfurt wofür zuständig? Planfeststellung und Genehmigung - Genehmigung von Flughafenentgelten - Konzessionsvergabe Bodenabfertigungsdienste

Planfeststellungsbeschluss von 2007 als Grundlage

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat zahlreiche Aufgaben in Bezug auf den Frankfurter Flughafen. Insbesondere ist es die zuständige Planfeststellungsbehörde und entscheidet über bauliche Änderungen an der Flughafenanlage, wenn der Flughafenbetreiber solche beabsichtigt. Vor diesem Hintergrund unterzeichnete der damalige Hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel am 18.12.2007 den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens.

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens dauerte mehrere Jahre und endete im Dezember 2007 mit einem mehr als 2500-seitigen Beschluss. Den Planfeststellungsbeschluss können Sie hier nachlesen.

Betriebsregelungen durch Genehmigungsbehörde

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist in Bezug auf den Frankfurter Flughafen aber nicht nur Planfeststellungsbehörde, sondern auch Genehmigungsbehörde und regelt den Betrieb der Flughafenanlage. Dazu gehören auch die Festlegung, welche Luftfahrzeuge berechtigt sind, den Flughafen zu nutzen und die der Betriebszeiten. Die Flugverfahren (An- und Abflüge) gehören nicht zum Betrieb des Flughafens. Derartige Flugverfahren erlässt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in Form von Rechtsverordnungen.

Genehmigung der Flughafenentgelte

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium prüft die Entgeltordnungen für den Flughafen. Die Entgeltordnung ist – ungeachtet der Verhaltenslenkung in Sachen Fluglärm – ein Finanzierungsinstrument des Flughafenbetreibers, weil es der Refinanzierung der Flughafeninfrastruktur dient. Das heißt, Investitionskosten sowie Kosten für den Betrieb werden auf die Nutzer umgelegt.

Lärmabhängige Entgelte

Um die wirtschaftlichen Anreize für den Einsatz moderner und leiserer Flugzeuge zu verstärken, wurden am Flughafen lärmabhängige Entgelte eingeführt, die in den letzten Jahren stetig stiegen. Lärmentgelte sind ein Teil der übrigen Lande- und Startentgelte und orientieren sich am tatsächlich vor Ort entstandenen und gemessenen Lärm.

  • Hierbei werden die einzelnen Flugzeugtypen verschiedenen Lärmkategorien zugeordnet. Danach müssen Fluggesellschaften für lautere Flugzeuge höhere Entgelte zahlen als leisere.
  • Für Starts oder Landungen in der Nachtrand- und -kernzeit gibt es gesonderte Entgeltzuschläge.
  • Moderne und lärmeffiziente Flugzeuge bekommen einen Abschlag von bis zu 10 Prozent auf die Lärmentgelte.
  • Einen Aufschlag von 50 Prozent auf das reguläre lärmabhängige Entgelt gibt es für Flugzeuge, die sich nur knapp unterhalb der festgelegten Lärmhöchstwerte bewegen und abends oder nachts (20:00 bis 07:59 Uhr) sowie am Wochenende (Freitag 20:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) in Frankfurt starten oder landen.
  • Wenn die Fluggesellschaften ihre Flotte mit Vortex-Generatoren nachrüsten, reduzieren sich die Entgelte ebenfalls. Diese Generatoren werden an der Tragfläche montiert und durch Aerodynamik reduzieren sie die typischen hochfrequenten Pfeifgeräusche während des Anflugs. Zuerst galt das reduzierte Entgelt hierfür für den Flugzeugtyp A320, die A319 und A321 sollten zeitnah nachgefasst werden.
  • Reduzierte Flughafenentgelte erhält die Fluggesellschaft auch für die Umrüstung auf moderne Navigationsinstrumente an Bord (GBAS-System).
  • Darüber hinaus sind Lärmentgelte zur Refinanzierung der Maßnahmenprogramme (z.B. Schallschutzentgelte) zu entrichten.
  • Das HMWEVW prüft die Entgeltordnung anhand von § 19b LuftVG. Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Liegen die Voraussetzungen vor, muss genehmigt werden.

Auswahl der Dienstleister für Bodenabfertigungsdienste

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist auch beteiligt, wenn eine neue Konzession für Dienstleister in der Bodenabfertigung (z.B. Be- und Entladen der Flugzeuge) ausgeschrieben wird. Der Flughafenbetreiber Fraport AG bietet selbst solche Dienste an und ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben verpflichtet, einen weiteren Dienstleister zuzulassen. Damit der Flughafenbetreiber nicht selbst über die Auswahl seines Konkurrenten entscheidet, hat dies das Wirtschafts- und Verkehrsministerium als zuständige Luftfahrtbehörde zu übernehmen.

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