Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ist als oberste Luftfahrtbehörde des Landes zuständig für die Genehmigung der Entgelte des Flughafens Frankfurt Main. Die Entgeltordnung 2017 wurde mit Bescheid vom 01.12.2016 genehmigt.
Das Genehmigungsverfahren bestand aus folgenden Schritten:
- Zu den Konsultationsgesprächen am 23.05.2016 und am 14.06.2016 wurden die Flughafennutzer von der Flughafenbetreiberin mit Einladungs- und Informationsschreiben vom 22.04.2016 eingeladen.
- Mit Schreiben vom 08.07.2016 hat die Flughafenbetreiberin einen Antrag nach §19b LuftVG auf Genehmigung der Entgeltordnung 2017 für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main gestellt. Dem ausführlichen Antrag waren die beantragte Entgeltordnung, die Unterlagen der Konsultationsgespräche vom 23.05.2016 und vom 14.06.2016 sowie die Angaben der Flughafennutzer nach § 19b Abs. 3 Nr.7 LuftVG beigefügt.
- Mit Schreiben der Genehmigungsbehörde vom 11.07.2016 wurden die Fluggesellschaften, die Verbände, die Fluglärmkommission sowie die Fluglärmschutzbeauftragte zum Antrag der Flughafenbetreiberin angehört.
- Die im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden wiederum der Flughafenbetreiberin mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.
- Die Flughafenbetreiberin hat mit Schreiben vom 23.09.2016 zu den Einwendungen Stellung bezogen.
- Nach Prüfung und rechtlicher Würdigung des Antrags, der eingereichten Unterlagen und eingegangenen Stellungnahmen hatte die Genehmigungsbehörde der Flughafenbetreiberin mit Schreiben vom 07.11.2016 einen rechtlichen Hinweis dahingehend erteilt, dass der Antrag in der vorliegenden Gestalt voraussichtlich nicht genehmigt werden kann.
- Mit Schreiben vom 11.11.2016 begründet die Flughafenbetreiberin noch einmal die beantragte Entgeltordnung, stellte jedoch zwei Hilfsanträge für den Fall, dass eine Genehmigung der ursprünglich beantragten Entgeltordnung nicht erteilt werden sollte.
- Nach weiterer Prüfung und rechtlicher Würdigung der Hilfsanträge wurde die Entgeltordnung 2017 für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main mit Bescheid vom 01.12.2017 genehmigt.
- Die genehmigte Entgeltordnung wurde am 06.12.2016 unter der Nummer NfL I 1-890-16 in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgegeben.
Die Entgeltordnung 2017 orientiert sich an geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Die darin enthaltenen Entgelte für Starts und Landungen sind – je nach Lärmemissionsverhalten der Flugzeuge – exponentiell gespreizt und wurden überproportional angehoben. Als Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Start- und Landelärmkomponente gilt ein gewichteter Wert des auf dem Flughafen Frankfurt Main gemessenen Fluglärms über einen Zeitraum von drei Jahren.“