Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Wirtschaftshilfen sollen fortgeführt werden

Das Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität soll über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert werden. Dies teilten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg am Mittwoch in Wiesbaden mit.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten wir mit Hessen-Mikroliquidität vielen kleinen Unternehmen und Freiberuflern schnell und wirksam helfen – und zwar bereits zu einem Zeitpunkt, als die Überbrückungshilfen des Bundes noch nicht beantragt werden konnten.“ Bisher sind rund 8.600 Anträge für das Mikrodarlehensprogramm bewilligt und eine Summe von knapp 250 Mio. Euro ausgezahlt worden.

Unbürokratische Hilfe weiterhin benötigt

„Aktuell stehen viele kleine und mittlere Betriebe erneut vor einem wirtschaftlich schwierigen Winter. Unbürokratische Hilfe wird also weiterhin dringend benötigt. Mit dem Darlehensprogramm und den sehr günstigen Konditionen halten wir ein gutes Angebot aufrecht und hoffen, dass betroffene Betriebe die kommenden Wochen und Monate besser überbrücken können“, sagten Al-Wazir und Boddenberg.

Die vom Bund angekündigte Verlängerung der „Überbrückungshilfe III plus“, der „Neustarthilfe plus“ sowie der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes begrüßten Al-Wazir und Boddenberg ausdrücklich: „Die Wirtschaft hat sich in den vergangenen Monaten in vielen Branchen erfreulich schnell erholen können. Dass dies möglich war, lag auch an den Hilfsprogrammen und Unterstützungsleistungen von Bund und Land. Darum ist es richtig, die Laufzeit der beiden Programme zu verlängern.“ In Hessen sind seit Beginn der ersten Hilfsprogramme insgesamt rund 4,5 Mrd. Euro an Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ausgezahlt worden.

Das Programm Hessen-Mikroliquidität soll korrespondierend zur Verlängerung der „Überbrückungshilfe III plus“ im Rahmen der vom Haushaltsausschuss bereits genehmigten Mittel zunächst bis zum 31. März 2022 verlängert werden. „Wenn es notwendig sein sollte, werden wir dies mit Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers auch über den 31. März des kommenden Jahres hinaus tun, damit so viele hessische Unternehmen wie möglich die Auswirkungen der Corona-Pandemie überstehen. Allerdings gehört zur Wahrheit leider auch, dass die Verlängerung der Hilfen nicht nötig und die erneuten wirtschaftlichen Schäden durch die jetzige vierte Welle der Corona-Pandemie hätten verhindert werden können, wenn alle, die sich impfen lassen können dies auch getan hätten. Wer sich impfen lässt schützt nicht nur sich selbst und andere gesundheitlich, sondern hilft auch dabei, die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie endlich zu beenden“, so Al-Wazir und Boddenberg.

Info Hessen-Mikroliquidität

  • Selbstständige und Freiberufler in Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten können im Programm Hessen-Mikroliquidität Direktdarlehen zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro erhalten.
  • Bei einer Darlehenslaufzeit von 7 Jahren sind zwei Jahre tilgungsfrei. Außerplanmäßige Tilgungen sind kostenfrei möglich.
  • Ein Verzicht auf Rückzahlungen von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme kann ausgesprochen werden, wenn insbesondere die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie dies erfordert.
  • Das Programm wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen verwaltet, dort werden auch die Anträge gestellt.
  • Hessen-Mikroliquidität war wegen der hohen Nachfrage im Juni bis Ende 2021 verlängert worden.

Übersicht Wirtschaftshilfen des Bundes in Hessen

(Stand 22.11.2021)

  • 106.426 bewilligte Anträge, rund 951,4 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 31.05.2020).

  • 9.928 bewilligte Anträge sowie 233 bewilligte Änderungsanträge, rund 120 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 9.10.2020).

  • 15.980 bewilligte Anträge sowie 65 bewilligte Änderungsanträge, rund 240,6 Mio. Euro ausgezahlt.

  • 34.124 von bisher 41.369 Anträgen bewilligt, gut 1,4Mrd. Euro vom Land ausgezahlt.
  • Bereits rund 422,1 Mio. Euro als Abschlagszahlungen an Betriebe in Hessen ausgezahlt, damit ausgezahlte Gesamtsumme ca. 1,8 Mrd. Euro.

  • 17.020 Anträge bewilligt, gut 107,3 Mio. Euro ausgezahlt.

  • 2.566 von bisher 3.691 Anträgen bewilligt, rund 50,7 Mio. Euro vom Land ausgezahlt.
  • Bereits rund 37,8 Mio. Euro als Abschlagszahlungen an Betriebe in Hessen ausgezahlt, damit ausgezahlte Gesamtsumme ca. 88,5 Mio. Euro.

  • 6.246 Anträge bewilligt, rund 23 Mio. Euro ausgezahlt.

  • Rund 99,1 Prozent der Anträge sind vollständig bearbeitet und ausgezahlt (Anträge insgesamt 30.240, vollständig bearbeitet und ausgezahlt 30.051).
  • 97,4 Prozent der beantragten Summe wurden überwiesen (rund 592,3 Mio. Euro), inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes.
  • 7.623Anträge von Soloselbstständigen, davon 7.357 abgeschlossen.
  • 22.617 Anträge über prüfende Dritte, davon 21.478 abgeschlossen.

  • Rund 99,36 Prozent der Anträge wurden vollständig bearbeitet und ausgezahlt (Anträge insgesamt 29.407, vollständig bearbeitet und ausgezahlt 29.220).
  • Knapp 93 Prozent der beantragten Summe wurde überwiesen (rund 573,8 Mio. Euro), inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes.
  • 7.134 Anträge von Soloselbstständigen, davon 6.914 abgeschlossen.
  • 22.273 Anträge über prüfende Dritte, davon 20.169 abgeschlossen.