Flugzeug am Himmel nach dem Start

Festsetzung von Flugverfahren

Die Landesregierung hat ein hohes Interesse daran, das Ruhebedürfnis der Bevölkerung mit der Entwicklung des Flughafens Frankfurt/Main in Einklang zu bringen. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Initiierung des Forums Flughafen und RegionÖffnet sich in einem neuen Fenster und des Umwelt- und NachbarschaftshausesÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Regelung der An- und Abflugverfahren ist jedoch Aufgabe des Bundes.

Für die Festlegung der Flugverfahren einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte durch Rechtsverordnung ist das Bundesaufsichtsamt für FlugsicherungÖffnet sich in einem neuen Fenster (BAF) zuständig. Mit der Planung und Ausarbeitung der Verfahren ist die Deutsche Flugsicherung GmbHÖffnet sich in einem neuen Fenster (DFS) betraut. DFS und BAF werden bei fluglärmrelevanten Vorhaben von der Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt/Main beraten.

Nach Vorarbeit der DFS und einer erneuten eigenen Abwägung erlässt das BAF im Benehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) eine Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

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