Windenergie trägt zu einem Großteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern bei und verfügt weiterhin über großes Potential. Der weitere forcierte Ausbau der Windkraft in Hessen ist daher ein zentrales Element zu Erreichung der energiepolitischen Ziele Hessens.
Wichtig ist dabei insbesondere auch die Akzeptanz, weshalb die Landesregierung vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht hat:
- Begrenzung der Fläche, die vorrangig zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung steht, auf 2% der Landesfläche. Die weiteren Schutzbestimmungen wie Abstände zu Siedlungen gelten natürlich darüber hinaus.
- Bürgerforum Energieland Hessen: Die Energiewende ist nur erreichbar, wenn auch die lokalen Akteure den Weg dorthin gemeinsam beschreiten. Deshalb unterstützt das Land Hessen seine Kommunen beim Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern rund um lokale Planungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zu kommunalen Energiekonzepten.
- Windenergiedividende: Mit Verabschiedung des Haushalts 2016 wurde erstmals die Ermächtigung geschaffen, dass Städte und Gemeinden in Hessen eine direkte Beteiligung an den Pachteinnahmen aus Windenergieanlagen im Staatswald erhalten können.
- Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie: Für die Beurteilung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird anhand aktueller, wissenschaftliche fundierter Kriterien und Maßstäbe bestmöglicher Naturschutz bei größtmöglicher Zuverlässigkeit gewährleistet.
So kann der der zielgerichtete Ausbau der Windenergie in Hessen erfolgreich fortgesetzt werden. Darüber hinaus investiert Hessen in die Forschung und Entwicklung sowie Präsentation und Demonstration innovativer Windenergie-Konzepte und befindet sich im regelmäßigen Austausch mit den Stakeholdern bspw. über den regelmäßigen Windbranchentag.