Wie funktionieren die Strom- und Gaspreisbremse? Wie hoch ist die Entlastung? Alles Wichtige finden Sie beim BMWK
Nachhaltig und effizient
Energie in Hessen
Energiepreisbremsen
Die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind verabschiedet. Die Regelungen sehen vor, dass diese Energiepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden.
Sie haben eine Heizung, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas betrieben wird und wollen wegen der gestiegenen Preise einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen? Wir bitten noch um etwas Geduld.
Grundsätzlich können all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben. Hierfür sind vom Bund max. 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Das genaue Verfahren für die Härtefallregelung wird derzeit noch erarbeitet, unter anderem müssen Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen werden. Darum können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stelle benennen, bei welcher Sie den Antrag stellen können.
Videos
Service
Regulierungskammer Hessen

Unser Ziel bis 2045: Hessen soll seinen Verbrauch an Strom und Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien decken.
DIY - Do it yourself
Energiesparen leicht gemacht: Einfach DIY-Projekte rund ums Dämmen.
Hessen in Zahlen
Anteil Erneuerbare am Primärenergieverbrauch
11,5 %
Förderung Energieforschung 2018
14,9 Mio
Windvorranggebiete
39.000 Ha
Windvorranggebiete
417
Reduzierung Treibhausgasemissionen bis 2050
90 %
Energieverbrauch aus erneuerbaren Energien
22,8 TWh
Energieversorgung aus Erneuerbaren bis 2045
100 %
Für E-Ladesäulen
7 Mio. €