Teilweise ergeben sich die Zuständigkeiten nicht schon aus der HBO oder den darauf gestützten allgemeinen Verordnungen (wie der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung – HPPVO), sondern aus besonderen Zuständigkeitsverordnungen. Zu nennen sind
• die Verordnung zur Übertragung der Bauaufsicht auf kreisangehörige Gemeinden (Bauaufsichtsübertragungsverordnung - BÜVO), sowie
• die Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung (HBOZÜVO) zur Übertragung der Befugnis der Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall im Bereich Brandschutz.
Die Begründungen zur HBOZÜVO steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.