Im Gebäudebereich wird viel Heizenergie verbraucht. Die energetische Modernisierung von Gebäude voranzubringen ist daher ein wichtiger Bestandteil Hessischer Energiepolitik. Um die notwendigen Fortschritte in der Energieeffizienz zu erzielen, ist die Dämmung von Gebäuden unerlässlich. Energieeffizienz darf aber nicht zu Lasten der Brandsicherheit gehen. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat mehrfach darauf hingewiesen, dass Sicherheitsaspekte oberste Priorität haben.
Verständlicherweise führen Ereignisse wie der verheerende Brand eines Londoner Hochhauses zu Verunsicherung. Jedoch stellt eine wärmegedämmte Außenwand nicht per se eine Gefahr dar. Dies gilt auch für Außenwände, auf die ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aufgebracht wurde. Zumal die verschiedenen durch die Putzschicht geschützten Dämmstoffe, wie beispielsweise Polystyrol, Polyurethane oder Mineralfaser, sehr unterschiedliche Eigenschaften im Brandverhalten aufweisen.
Um Sicherheitsrisiken auszuschließen, wurde auf Initiative des Landes bereits 2012 der Dämmstoff Polystyrol durch die Bauministerkonferenz (BMK) untersucht und die Anforderungen an seine Zulassung erhöht. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben, die ein Überschlagen von Flammen im Brandfall auf höher liegende Geschosse verhindern sollen sowie Maßnahmen im Sockelbereich. Zusätzlich hat die BMK ein Merkblatt mit „Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol“ bereitgestellt.
Empfehlung
Bei der Errichtung von WDVS ist darauf zu achten, dass die aufeinander abgestimmten Systemkomponenten entsprechend ihrer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkunde eingebaut werden. Aus diesem Grund sollte eine Fachfirma die Arbeiten ausführen. Zudem ist es empfehlenswert, sich die mit der aBG übereinstimmende Bauausführung bescheinigen zu lassen. Insbesondere während der Bauarbeiten sollten keine größeren Mengen brennbarer Materialien in Gebäudenähe gelagert werden.